17.04.2024

Modul eNoVA

Das XNotar-Modul eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltung-Austausch) bietet in derzeitiger Ausbaustufe die Möglichkeit, die Mitteilung an den Gutachterausschuss gemäß § 195 BauGB elektronisch zu übermitteln. eNoVA wird weiterentwickelt und kann perspektivisch auch für weitere Vollzugsschritte (insbesondere steuerliche Mitteilungspflichten, Vorkaufsrechtsanfragen, Genehmigungsanträge an Gerichte und Behörden) genutzt werden. Derzeit ist der elektronische Vollzug noch nicht rechtlich verpflichtend.

Für weitere Informationen zum Projekt eNoVA und der Rechtslage beachten Sie das Rundschreiben Nr. 7/2023 vom 15.11.2023.

Mit dem Modul eNoVA ist es Ihnen in der ersten Ausbaustufe ab dem 1. März 2024 mithin möglich:

  • einen Vorgang mit einem Vollzugsschritt vom Typ "Mitteilung Gutachterausschuss" und den dafür erforderlichen Daten (z.B. Grundstücks- und Beteiligtendaten) anzulegen;
  • den Vollzugsschritt mit den erfassten Daten (strukturierter Datensatz) sowie einer elektronischen Abschrift des Immobilienvertrages elektronisch über das besondere elektronische Notarpostfach (beN) an ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) des Gutachterausschusses zu übermitteln.

In der folgenden Onlinehilfe werden der Aufbau und die Funktionen des Moduls eNoVA ausführlich beschrieben.