02.01.2026

Modul eNoVA

Das XNotar-Modul eNoVA (elektronischer Notar-Verwaltungs-Austausch) bietet in derzeitiger Ausbaustufe den Notarinnen und Notaren die Möglichkeit, die Mitteilung an den Gutachterausschuss gemäß § 195 BauGB elektronisch zu übermitteln sowie ab Januar 2026 die elektronische Veräußerungsanzeige (GrEStG) an teilnehmende Finanzämter zu erstatten.

eNoVA wird weiterentwickelt und wird perspektivisch auch für weitere Vollzugsschritte (insbesondere weitere steuerliche Mitteilungspflichten, Vorkaufsrechtsanfragen, Genehmigungsanträge an Gerichte und Behörden) genutzt werden. 

Derzeit ist der elektronische Vollzug noch nicht verpflichtend.


Freiwillige Nutzung

Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Verfpflichtungen zur elektronischen Einreichung der Mitteilung an den Gutachterausschuss und der Veräußerungsanzeigen, erfolgt die Nutzung auf freiwilliger Basis. 

Die Nutzung auf freiwilliger Basis ist empfohlen, damit die Anwender sich vor der gesetzelichen Verpflichtung mit dem elektronischen Vollzug vertraut machen und Erfahrungen mit der strukturierten Datenerfassung sammeln können.

Für weitere Informationen zum Projekt eNoVA und der Rechtslage beachten Sie das Rundschreiben Nr. 7/2023 vom 15.11.2023.


Unterstützte Vollzugsschritte

Mitteilung an den Gutachterausschuss

Die Mitteilung an den Gutachterausschuss kann bereits über eNoVA elektronisch über das besondere elektronische Notarpostfach (beN) an ein besonderes elektronisches Behördenpostfach (beBPo) des Gutachterausschusses übermittelt werden.


elektronische Veräußerungsanzeige an das Finanzamt (GrEStG)

eNoVA unterstützt zudem die elektronische Veräußerungsanzeige Grundbesitz sowie die Veräußerungsanzeige Gesellschaftsanteile an das Finanzamt nach dem Grunderwerbsteuergesetz.

Die Funktion zur elektronischen Veräußerungsanzeige ist für alle XNotar-Kundinnen und -Kunden ab Mitte Januar 2026 freigeschaltet.

Die elektronische Veräußerungsanzeige kann jeweils an diejenigen Finanzämter übermittelt werden, die bereits für den elektronischen Empfang freigeschaltet sind.

Die Finanzämter werden entsprechend folgendenden Rolloutplans https://www.esteuer.de/#kmv#veraeusserungsanzeigen-und-urkunden im Laufe des Jahres sukzessive in der Anwendung als Empfänger freigeschaltet. Sobald ein Finanzamt empfgangsbereit ist, steht es in eNoVA zur Auswahl zur Verfügung.

In der folgenden Onlinehilfe werden der Aufbau und die Funktionen des Moduls eNoVA ausführlich beschrieben.

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