Rückmeldung trennen

Zu einem versandten sonstigen Antrag im besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) eingehende Nachrichten des Amtsgerichts werden systemseitig automatisch zugeordnet. Der sonstige Antrag wechselt mit Zuordnung von Versendet in Rückmeldung prüfen. Ist der sonstige Antrag nach Prüfung der Rückmeldung vollzogen, so kann dieser abgeschlossen werden. Erfordert die Rückmeldung die Folgebearbeitung, so kann eine neuer sonstiger Antrag angelegt werden.

Die Zuordnung der eingegangenen beN-Nachricht zur einem versandten sonstigen Antrag erfolgt in der Regel automatisch. Die Zuordnung kann aber auch manuell erfolgen. Ist die Rückmeldung versehentlich einem sonstigen Antrag zugeordnet worden, so kann die Zuordung durch die Aktion Rückmeldung trennen wieder aufgehoben werden.

Sobald eine beN-Nachricht einem sonstigen Antrag zugeordnet wurde, wird sie im Gesamtüberblick des sonstigen Antrages im Abschnitt beN-Nachrichten verlinkt.

Um eine versehentlich zugeordnete beN-Nachricht von einem sonstigen Antrag zu trennen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie den Gesamtüberblick des sonstigen Antrages.
  2. Betätigen Sie den Button Rückmeldung trennen in der Aktionsleiste.
  3. Das System zeigt Ihnen in einem Fenster die zugeordneten beN-Nachrichten an.
  4. Wählen Sie die Nachricht, für die Sie die Zuordnung zu diesem sonstigen Antrag aufheben möchten.
  5. Bestätigen Sie mit Trennen.
  6. Die Nachricht wird aus dem Gesamtüberblick entfernt und die Zuordnung aufgehoben.
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