Grunddaten erfassen

Auf der Karteikarte Grunddaten können Sie organisatorische Daten erfassen, die es Ihnen beispielsweise ermöglichen, den Grundbuchantrag in der Übersicht der Grundbuchanträge wiederzufinden. Das Feld Aktenzeichen/UVZ-Nummer ist zwingend zu befüllen. Die weiteren Felder sind nicht verpflichtend zu befüllen.

Wir empfehlen Ihnen wie folgt vorzugehen:

  1. Geben Sie ggf. die zugehörige/n UVZ-Nr/n. zum Vorgang im Suchfeld "UVZ-Verbindung" ein und wählen diese aus, um den UVZ-Eintrag mit dem Vorgang zu verknüpfen. Dies ermöglicht Ihnen auf der Karteikarte "Beteiligte" das importieren der Beteiligtendaten.
  2. Geben Sie ein spezifisches Aktenzeichen für den Vorgang ein, z. B. die UVZ-Nummer.
  3. Erfassen Sie ein ggf. bereits vorhandenes Aktenzeichen des Gerichts.
  4. Geben Sie an, ob der Grundbuchantrag gemäß § 15 GBO eingereicht wird. Das Modul Grundbuch geht zunächst immer von einer Einreichung gemäß § 15 GBO aus. Wählen Sie den gesetzten Haken bei Bedarf ab.
  5. Wählen Sie nach Bedarf einen Bearbeiter für den Grundbuchantrag aus. Dies ermöglicht Ihnen bespielsweise über die Filteroption in der Übersicht der Grundbuchanträge, alle für diesen Bearbeiter erfassten Grundbuchanträge anzeigen zu lassen.
  6. Erfassen Sie nach Bedarf eine interne Notiz. Hierbei handelt es sich um einen internen Bearbeitungshinweis, der ausschließlich der weiteren Bearbeitung im Notarbüro dient. Beim Versand an das Grundbuchamt wird dieser nicht übermittelt.

Im nächsten Schritt können per Klick auf den Karteikartentitel oder per Tab mit Tastatursteuerung auf die Karteikarte Grundstücke wechseln und die Grundstücksdaten erfassen.