04.06.2026

Beglaubigungsvermerk signieren

Die Aktion Beglaubigungsvermerk signieren steht zur Verfügung, um den für die qeS-Beglaubigung vorbereiteten Vermerk zu signieren. 

Zur Signatur des vorbereiteten Beglaubigungsvermerks muss das Signaturkartenlesegerät des Signierenden angeschlossen sein; die Signaturkarte muss stecken.

Beachten Sie, dass alle Pflichtfelder ausgefüllt sein müssen, damit die Schaltfläche  Beglaubigungsvermerk signieren aktiviert wird

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um den Beglaubigungsvermerk zu signieren, gehen Sie wie folgt vor:

Voraussetzung zum Signieren

Bitte beachten Sie, dass die qeS-Beglaubigung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 a) NotAktVV mit einer eigenen Urkundenverzeichnisnummer (UVZ-Nr.) im Urkundenverzeichnis einzutragen ist. Zu beachten ist weiter, dass die UVZ-Nr., die gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 NotAktVV zwingend in dem Beglaubigungsvermerk enthalten sein muss, aus technischen Gründen anzubringen ist, bevor die Notarin oder der Notar den Beglaubigungsvermerk qualifiziert elektronisch signiert. Nach der Signatur ist die Veränderung des signierten Dokuments nicht mehr möglich, weil die Integrität und Authentizität des signierten Dokuments gewährleistet sein muss. Gleichzeitig sind alle Amtshandlungen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 NotAktVV in der Reihenfolge des Datums ihrer Vornahme in das Urkundenverzeichnis einzutragen. Das heißt, dass beispielsweise zehn Amtshandlungen am ersten Werktag des Jahres zwar die UVZ-Nrn. 1 bis 10 erhalten müssen, die Reihenfolge innerhalb der Amtshandlungen desselben Tages aber beliebig gewählt werden kann. Die Vornahme der Amtshandlung erfolgt bei der qeS-Beglaubigung im Zeitpunkt der Anbringung der notariellen Signatur. Es bietet sich deshalb an, die UVZ-Nr. erst unmittelbar vor dem Signieren zu vergeben, um zu gewährleisten, dass die angebrachte UVZ-Nr. dem Tag der Vornahme der Amtshandlung entspricht. Sollte die UVZ-Nr. versehentlich nicht dem Datum der Vornahme des Amtsgeschäfts entsprechen, beispielsweise weil die notarielle Signatur wider Erwarten erst einen oder mehrere Tage später angebracht wurde als gedacht, kann eine Bemerkung im Urkundenverzeichnis aufgenommen werden, dass die UVZ-Nr. abweichend von § 8 Abs. 2 NotAktVV versehentlich nicht dem Datum der Amtshandlung entspricht.

Sofern Sie nicht schon beim Anlegen des Vorgangs die qeS-Beglaubigung durchgeführt haben und Sie den Beglaubigungsvermerk signiert haben, können Sie alternativ den gespeicherten Vorgang im Bearbeitungsmodus öffnen. 

Beglaubigungsvermerk signieren

  • Öffnen Sie den Vorgang im Bearbeitungsmodus und wählen Sie die Aktion Beglaubigungsvermerk signieren oben in der Aktionsleiste.

Dialog zum Signieren

Es öffnet sich ein modaler Dialog, in dem der Beglaubigungstext zur Ansicht angezeigt wird.

Neben den Schaltflächen Abbrechen und Signieren können Sie sich über die Schaltfläche Prüfprotokoll anzeigen das Prüfprotokoll einsehen. Bei Auswahl Prüfprotokoll anzeigen, öffnet sich der PDF-Viewer in einem eigenen Reiter.

Mit Klick auf Signieren startet der Signaturprozess.

Das System bereitet die Signatur vor und Sie werden weitergeleitet zur Signaturanwendungskomponente.

Folgen Sie den weiteren Schritten (Bestätigung des zu signierenden Dokumentes, PIN-Eingabe).

Es erscheint für kurze Zeit ein Hinweis, dass die Signatur des Beglaubigungsvermerks gespeichert wird.

Beglaubigungsvermerk herunterladen

  • Die Datei des Beglaubigungsvermerks und die zugehörige Signaturdatei werden in diesem Bearbeitungsstand dann auch auf der Karteikarte Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
  • Mit Klick auf die Schaltfläche Herunterladen öffnet sich der Dialog zum systemseitigen lokalen Speichern.
  • Mit Speichern wird ein Verzeichnisordner mit der Bezeichnung des Dateinamens <UVZ-Nummer>_Beglaubigungsvermerk. angelegt. Innerhalb dieses Ordners befinden sich das PDF Dokument des Beglaubigungsvermerks sowie die Signaturdatei.

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