30.09.2022

Signieren: Präsenzbeglaubigungsvermerk signieren

Die Aktion Präsenzbeglaubigungsvermerk signieren steht zur Verfügung, um den für die Präsenzbeglaubigung vorbereiteten Vermerk zu signieren. Diese Aktion kann derzeit nur aus dem Bearbeitungsmodus heraus ausgelöst werden.

Zur Signatur des vorbereiteten Präsenzbeglaubigungsvermerks muss das Signaturkartenlesegerät des Signierenden angeschlossen sein; die Signaturkarte muss stecken.

Schritt-für-Schritt-Anleitung

Um den Präsenzbeglaubigungsvermerk zu signieren, gehen Sie wie folgt vor:

Voraussetzung zum Signieren

Bitte beachten Sie, dass die Präsenzbeglaubigung gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 4 a) NotAktVV mit einer eigenen Urkundenverzeichnisnummer (UVZ-Nr.) im Urkundenverzeichnis einzutragen ist. Zu beachten ist weiter, dass die UVZ-Nr., die gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 NotAktVV zwingend in dem Präsenzbeglaubigungsvermerk enthalten sein muss, aus technischen Gründen anzubringen ist, bevor die Notarin oder der Notar den Präsenzbeglaubigungsvermerk qualifiziert elektronisch signiert. Nach der Signatur ist die Veränderung des signierten Dokuments nicht mehr möglich, weil die Integrität und Authentizität des signierten Dokuments gewährleistet sein muss. Gleichzeitig sind alle Amtshandlungen gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 NotAktVV in der Reihenfolge des Datums ihrer Vornahme in das Urkundenverzeichnis einzutragen. Das heißt, dass beispielsweise zehn Amtshandlungen am ersten Werktag des Jahres zwar die UVZ-Nrn. 1 bis 10 erhalten müssen, die Reihenfolge innerhalb der Amtshandlungen desselben Tages aber beliebig gewählt werden kann. Die Vornahme der Amtshandlung erfolgt bei der Präsenzbeglaubigung im Zeitpunkt der Anbringung der notariellen Signatur. Es bietet sich deshalb an, die UVZ-Nr. erst unmittelbar vor dem Signieren zu vergeben, um zu gewährleisten, dass die angebrachte UVZ-Nr. dem Tag der Vornahme der Amtshandlung entspricht. Sollte die UVZ-Nr. versehentlich nicht dem Datum der Vornahme des Amtsgeschäfts entsprechen, beispielsweise weil die notarielle Signatur wider Erwarten erst einen oder mehrere Tage später angebracht wurde als gedacht, kann eine Bemerkung im Urkundenverzeichnis aufgenommen werden, dass die UVZ-Nr. abweichend von § 8 Abs. 2 NotAktVV versehentlich nicht dem Datum der Amtshandlung entspricht.

Aktion auswählen

  • Öffnen Sie den Vorgang im Bearbeitungsmodus und wählen Sie die Aktion Präsenzbeglaubigungsvermerk signieren auf der Aktionsleiste.

Dialog zum Signieren

  • Es öffnet sich ein modaler Dialog, in dem der Beglaubigungstext zur Ansicht angezeigt wird.
  • Weiter ist es möglich über die Schaltfläche Prüfprotokoll anzeigen das Prüfprotokoll einzusehen. Bei Auswahl Prüfprotoll anzeigen, öffnet sich der PDF-Viewer in einem eigenen Reiter.
  • Mit Klick auf Signieren startet der Signaturprozess.
  • Das System bereitet die Signatur vor und Sie werden weitergeleitet zur Signaturanwendungskomponente.
  • Folgen Sie den weiteren Schritten (Bestätigung des zu signierenden Dokumentes, PIN-Eingabe).
  • Es erscheint für kurze Zeit ein Hinweis, dass die Signatur des Präsenzbeglaubigungsvermerks gespeichert wird.
  • Die Datei des Präsenzbeglaubigungsvermerks und die zugehörigee Signaturdatei werden in diesem Bearbeitungsstand dann auch auf der Karteikarte Dokumente zum Herunterladen zur Verfügung gestellt.
  • Mit Klick auf die Schaltfläche Herunterladen öffnet sich der Dialog zum systemseitigen lokalen Speichern.
  • Mit Speichern wird ein Verzeichnisordner mit der Bezeichnung des Dateinamens <UVZ-Nummer>_Präsenzbeglaubigungsvermerk. angelegt. Innerhalb dieses Ordners befinden sich das PDF Dokument des Präsenzbeglaubigungsvermerks sowie die Signaturdatei.