23.05.2023

Grundbuchantrag duplizieren

Sie haben im Modul Grundbuch über die Aktion Duplizieren die Möglichkeit, eine Kopie eines Grundbuchantrags anzulegen. Das bietet sich beispielsweise an, wenn Sie mehrere ähnliche Grundbuchanträge vorbereiten müssen und nicht immer wieder die für alle Grundbuchanträge gleichen Informationen eingeben möchten. Beim Duplizieren werden die Grunddaten immer übernommen. Die weiteren Daten zu den Grundstücken, Anträgen, Beteiligten und Dokumenten können Sie über eine Auswahl nach Bedarf übernehmen.

Sie können die Funktion Duplizieren auch nutzen, um auf eine eingegangene Zwischenverfügung zu antworten oder Unterlagen zu einem bereits versandten Vorgang nachzureichen. Hierfür kann der Ursprungsvorgang dupliziert werden, um die Basisdaten nicht erneut eingeben zu müssen. Die Antwort bzw. die nachzureichenden Unterlagen können dann einfach in dem duplizierten Vorgang hinzugefügt werden. Bei der Nutzung der Funktion Duplizieren können Sie auswählen, ob sie alle oder nur einzelne Inhalte duplizieren möchten. Auch bei Antworten auf Zwischenverfügungen oder beim Nachreichen von Dokumenten müssen dem Empfänger die von der Justiz vorgegebenen strukturierten Daten übermittelt werden, damit die Nachricht dort korrekt eingeht und weiterverarbeitet werden kann. Um das zu gewährleisten sind auch Antworten auf Zwischenverfügungen/Nachreichungen von Dokumenten im jeweiligen XNotar-Modul anzulegen und über dieses zu versenden.
Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.

Einen Grundbuchantrag duplizieren

Ein Grundbuchantrag kann aus der Übersicht oder dem Gesamtüberblick heraus dupliziert werden. Gehen Sie wie folgt vor: 

  1. Wählen Sie einen Grundbuchantrag aus der Übersicht oder öffnen Sie ihn im Gesamtüberblick.
  2. Wählen Sie die Aktion Duplizieren aus der Aktionsleiste.
  3. Ein modaler Dialog öffnet sich, in dem Sie auswählen können, welche der Daten beim Duplizieren übernommen werden sollen.
  4. Bestätigten Sie Ihre Auswahl.
  5. Der duplizierte Grundbuchantrag öffnet sich im Bearbeitungsmodus.

Es kann immer nur ein Vorgang dupliziert werden. Bei einer Mehrfachauswahl in der Übersicht der Grundbuchanträge ist die Aktion Duplizieren inaktiv.