15.11.2021

Anleitung für die Nutzung des Prüfungstools

Nutzungshinweise

Notarinnen und Notare müssen bei bestimmten Vorgängen geldwäscherechtliche Sorgfalts- und Meldepflichten erfüllen. Das GwG-Prüfungstool der Bundesnotarkammer erleichtert die Prüfung dieser Pflichten und möchte insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Umgang mit dem Geldwäschegesetz unterstützen.
Vorraussetzung für die Nutzung des GwG-Meldeportals ist die Verwendung einer Notarnetz- oder Registerbox.

Video-Anleitung für die Nutzung des Prüfungstools

A. Vor Beginn der Prüfung

Sofern an dem Vorgang Gesellschaften beteiligt sind, sollten Sie die Prüfung erst beginnen, wenn Ihnen bekannt ist, welche natürliche Personen hinter der Gesellschaft stehen.

Hierfür können Sie den Fragebogen der BNotK verwenden (hier abrufbar).

B. Hinweise

Um die Prüfung sowie die Büroabläufe zu vereinfachen, liegen dem GwG-Prüfungstool gewisse Standardisierungen zu Grunde. Diese können dazu führen, dass im Einzelfall überobligatorische Maßnahmen ergriffen werden.
Alle Notarinnen und Notare bleiben selbst für die Erfüllung ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten verantwortlich. Das GwG-Prüfungstool dient lediglich der Unterstützung.

C. Prüfung beginnen

Über folgenden Link gelangen Sie direkt zum Meldeportal der Bundesnotarkammer:
https://gwg.bnotk.de.

Wählen Sie rechts oben "Prüfung durchführen" oder links auf der Startseite den Punkt „Jetzt eine Prüfung durchführen“ aus.

D. GwG-Prüfung leicht gemacht

Das GwG-Prüfungstool ist so konzipiert, dass Sie die Prüfung "an einem Stück" durchführen können.

Das Prüfungstool beinhaltet insgesamt 5 Prüfungsschritte, die durchlaufen werden und dessen Fragen Sie meist mit "Ja"  oder "Nein" beantworten können.

Die fünf Prüfungsschritte beinhalten folgende prüfungsrelevanten Schritte:
1. Allgemeine Angaben
2. Wirtschaftlich Berechtigte
3. Meldepflichten
4. Risikobewertung
5. Identifizierung der formell Beteiligten
6. Prüfungsergebnis

 

Aktueller Hinweis

Folgende Länder sind seit 21.10.2021 ebenfalls als Risikostaaten eingestuft worden:

  • Jordanien
  • Mali
  • Türkei

E. Speichern und später fortfahren

Über den Link  unterhalb jeder Prüffrage kann die Püfung jederzeit unterbrochen, der Stand gespeichert und dann später fortgefahren werden. Dazu speichern Sie die Ihnen angezeigte URL lokal auf Ihrem Rechner, indem Sie den "Button" "kopieren" anklicken. Der Link ist für sechs Monate aktiv.

1. Allgemeine Angaben

Bei Schritt 1 von 5 der Prüfung werden allgemeine Angaben abgefragt, um zu ermitteln, ob das Geldwäschegesetz überhaupt anwendbar ist und somit eine Meldepflicht des Notars/der Notarin besteht.

Das GwG gilt für Notare nur bei bestimmten Vorgängen. Nicht anwendbar ist das GwG insbesondere bei:
1. Bestellung von Rechten an einem Grundstück (insbesondere Grundschulden)
2. Schenkungen sowie Übergabe- und Überlassungsverträge
3. familienrechtlichen Angelegenheiten
4. erbrechtlichen Angelegenheiten
5. General- und Vorsorgevollmachten

Bitte geben Sie an, ob es sich bei dem zu prüfenden Vorgang um ein
1. einen Immobilienverkauf oder Verwahrungstätigkeit
2. einen gesellschaftsrechtlicher Vorgang
3. eine Unterschriftsbeglaubigung oder Vollmachtoder
4. um keinen dieser oben genannten Vorgänge
handelt.


Sollten Sie den Punkt "keinen dieser oben genannten Vorgänge" auswählen, so ist die Prüfung bereits beendet, da es sich um einen Vorgang handelt, der nicht unter das Geldwäschegesetz fällt.


Bei allen anderen Vorgängen -> "Immobilienkauf"  oder "gesellschaftsrechtlicher Vorgang" oder "Verwahrungstätigkeit"  setzen Sie die Prüfung fort.

Handelt es sich lediglich um eine Unterschriftsbeglaubigung oder eine Vollmacht, erhalten Sie das Ergebnis, dass das Geldwäschegesetz zwar anwendbar ist, Sie aber nur verpflichtet sind, die Identifizierung der formell Beteiligten  mittels der notwendigen Ausweisdokumente vorzunehmen. Bitte beachten Sie den Hinweis "notwendige Ausweisdokumente". Die Prüfung ist dann bereits abgeschlossen.

Wird weder eine Unterschrift beglaubigt noch eine Vollmacht beurkundet - handelt es sich also um keinen der vorgenannten Fälle (Unterschriftsbeglaubigung  oder Vollmacht ) so setzten Sie die Prüfung mit der Prüfung der "wirtschaftlich Berechtigten" fort.

2. Wirtschaftlich Berechtigte

Im Schritt 2 von 5 sollen die wirtschaftlich Berechtigten ermittelt werden. Hier geht es um die Ermittlung der Inhaber der Organisationen bzw. wer an der Organisation beteiligt ist. (z.B. Handelsregisterauszug, Gesellschafterlisten, Transparenzregisterauszug etc.)

Wirtschaftlich Berechtigte sind alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar (bei einer mehrstufigen Beteiligungsstruktur) mehr als 25 % der Kapital- oder Stimmanteile innehaben oder auf vergleichbare Weise Kon-trolle ausüben (§ 3 Abs. 2 GwG). Die Beteiligten sind verpflichtet, die zur Ermittlung der wirtschaftlich Berechtigten erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen (§ 11 Abs. 6 GwG). Kommen sie dieser Pflicht nicht nach, besteht seit dem 1.1.2020 unter Umständen ein Beurkundungsverbot (§ 10 Abs. 9 Satz 4 GwG)

Bitte beachten Sie hierzu den von der BNotK zur Verfügung gestellten Fragebogen zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter. Den Fragebogen finden Sie hier.


Sollte Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, besteht ein Beurkundungsverbot.

Sollten Ihnen diese Informationen zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen, diese aber bereits angefordert sein oder noch von Ihnen angefordert werden, so können Sie die Prüfung trotzdem fortsetzen, indem Sie "NEIN" auswählen.

(Sie können die Information ergänzen auf dem Ihnen im Ergebnis zur Verfügung gestellten pdf-Dokument)

Unter anderem sind auch folgende Dokumente einzuholen bzw. Prüfungen durchzuführen:
1. Eigentums- und Kontrollstruktur
2. Transparenzregisterauszug
3. Treuhand

3. Meldepflichten

In Schritt 3 von 5 wird ermittelt, ob eine Meldepflicht an die FIU besteht. Dabei geht es unter anderen um positive Kenntnis des Notars/Notarin über die  Ausnutzung der notariellen Tätigkeit für Zwecke der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder einer anderen Straftat.

Bitte geben Sie an, ob die positive Kenntnis haben, dass notarielle Tätigkeit für Zwecke der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder einer anderen Straftat augenutzt wird. Denn ein bloßer Verdacht begründet noch keine Meldepflicht.

Beantworten Sie die Frage mit "JA" oder "NEIN" und gehen Sie auf "Weiter".

Bei Schritt 3 von 5 erfolgt die Prüfung, ob ein meldepflichtigter Vorgang vorliegt und eine Meldung bei der FIU erfolgen muss. Die Prüfung umfasst folgenden Menüpunkte:

1. GwGMeldV-Immobilien
2. Bezug der Beteiligten zu einem Risikostaat oder Sanktionslisten (Teil 1 von 4) 
3. Auffälligkeiten bei beteiligten Personen (Teil 2 von 4)
4. Auffälligkeiten bei der Stellvertretung (Teil 3 von 4)
5. Auffälligkeiten beim Kaufpreis oder einer Kauf- oder Zahlungsmodalität (Teil 3 von 4)
6. Entfallen der Meldepflicht
7. Unstimmigkeitsmeldung


Entfallen der Meldepflicht nach § 6  GwGMeldV-Immobilien

Ist "Dritter" eine inländische oder in der EU-ansässige Bank/Versicherung entfällt eine Meldepflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 GwGMeldV-Immobilien.

privilegierte Tatbestände und entfallen der Meldepflicht: - inländische Banken/Versicherungen

Unkritisch sind Zahlungen von und an Personen, die der Aufsicht nach § 50 Nr. 1 und 2 GwG unterliegen. Dies sind insbesondere:
1. inländische Kreditinstitute und im Inland gelegene Zweigstellen/-niederlassungen von solchen Instituten mit Sitz im Ausland
2. inländische Finanzdienstleistungsunternehmen und im Inland gelegene Zweigstellen-/niederlassungen von solchen Unternehmen mit Sitz im Ausland
3. inländische Zahlungsinstitute und im Inland gelegene Zweigstellen/-niederlassungen solcher Institute mit Sitz im Ausland
4. inländische Finanzunternehmen sowie im Inland gelegene Zweigstellen/-niederlassungen von solchen Unternehmen mit Sitz im Ausland
5. inländische Versicherungsunternehmen und im Inland gelegene Niederlassungen solcher Unternehmen mit Sitz im Ausland


Entkräften des Geldwäscheverdachts

Von einem Entkräften des Geldwäscheverdachts sollte nur ausnahmsweise ausgegangen werden. Entscheidend ist letztlich, ob der Notar trotz Vorliegens eines meldepflichtigen Sachverhalts aufgrund objektiver Umstände davon überzeugt ist, dass kein illegal erlangtes Vermögen eingesetzt wird.

Mögliche Beispielsfälle hierfür sind:
1. Verzögerung der Vollmachtsbestätigung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
2. Verzögerung der Vollmachtsbestätigung bei Erben
3. Zahlung einer Reservierungsgebühr vor Beurkundung
4. Zahlung vor Beurkundung auf ein Notaranderkonto
5. Zahlung des Kaufpreises durch eine ausländische Bank, die gleichen Standards wie inländische Banken unterliegt (insbesondere innerhalb der EU)

4. Risikobewertung

Bei Schritt 4 von 5 erfolgt die Risikoanalyse des Geldwäschegesetzes. Diese  bildet den Ausgangspunkt für alle operativen Maßnahmen zur Geldwäscheprävention unter dem neuen GwG. Sie dient dazu, die konkreten Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung im eigenen Geschäftsumfeld zu identifizieren.

Insbesondere politisch exponierte Personen und komplexe Transaktionen sind hier zu berücksichtigen, sowie die Erfüllung verstärkter Sorgfaltspflichten nach § 15 Abs. 3 GwG.

In Schritt 4 von 5 erfolgt die Prüfung der folgenden Menüpunkte:
1. Risikostaat
2. Politisch exponierte Personen
3. komplexe Transaktion
4. Risikobewertung
5. Verstärkte Sorgfaltspflicht
6. Erfüllen der verstärkten Sorgfaltspflichten

5. Identifizierung der formell Beteiligten

Zum Schluss der Prüfung, im Schritt 5 von 5,  müssen Sie noch die formell Beteiligten identifizieren, indem Sie sich die notwendigen Ausweisdokumente vorlegen lassen.

Im Schritt 5 von 5 erfolgt der Abschluss der Prüfung mit folgendem Prüfungspunkt:
1. Identifizierung der formell Beteiligten

6. Prüfungsergebnis

Am Ende der Prüfung erhalten Sie eine PDF-Datei des Prüfungsergebnisses.

1. Das Dokument können Sie unter "DOWNLOAD PRÜFUNGSERGEBNIS" herunterladen.

2. Diese Datei sollten Sie ausdrucken und zu Dokumentationszwecken in die Akte legen. Das Prüfungsergebnis enthält eine Checkliste, der Sie die bereits erfüllten und noch offenen geldwäscherechtlichen Pflichten entnehmen können.

3. Die Checkliste zeigt Ihnen an, welche geldwäscherelevanten Pflichten Sie schon erfüllt haben und welche Sie noch nachholen sollten.

4. Ist z.B. die Meldung an die FIU  noch nicht erfolgt, so können Sie dies nach Ende der Prüfung nachholen und in der Checkliste vermerken.

Im letzten Schritt sind enthalten:
Prüfungsergebnis
Vorgang beenden
Checkliste

Gehen Sie auf "Vorgang beenden". Die Prüfung ist abgeschlossen. Sollten Sie weitere Prüfungen vornehmen wollen, so können Sie dies über "Dann klicken Sie hier".