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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
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- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
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- Technischer Bereich
Schritt 1: Allgemeine Angaben
Bei Schritt 1 von 5 geben Sie bitte an, um welche Vorgänge es sich im Folgenden handelt:
1. Immobilienverkauf oder Verwahrungstätigkeit
2.Gesellschaftsrechtlicher Vorgang
3. Unterschriftsbeglaubigung oder Vollmacht
Immobilienverkauf oder Verwahrungstätigkeit
Haben Sie "Immobilienkauf" oder "Verwahrungstätigkeit" angegeben so können Sie unten auf den Button "Weiter" klicken.
Im nächsten Schritt wird geprüft, ob es sich lediglich um eine Unterschriftsbeglaubigung oder um eine Vollmacht handelt, oder ob keiner der vorgenannten Vorgänge zutrifft.
Unterschriftsbeglaubigung/Vollmacht
Handelt es sich lediglich um eine Unterschriftsbeglaubigung oder eine Vollmacht, so wählen Sie den Button "ja, lediglich Unterschriftsbeglaubigung" oder "ja, lediglich Vollmacht" und gehen dann auf unten auf den Button "weiter".
Im nächsten Schritt erhalten Sie das Ergebnis, dass das Geldwäschegesetz zwar anwendbar ist, Sie aber nur verpflichtet sind, die Identifizierung der formell Beteiligten mittels der notwendigen Ausweisdokumente vorzunehmen. Bitte beachten Sie den Hinweis "notwendige Ausweisdokumente". Die Prüfung ist damit abgeschlossen.
"keinen der vorgenannten Vorgänge"
Haben Sie hier den Punkt "keiner der vorgenannten Vorgänge " gewählt, dann gehen Sie bitte auf "WEITER" und setzen die Prüfung fort.
Im nächsten Prüfungsschritt können Sie die beteiligten Personen oder Organisationen angeben. (Beschreibung siehe unter gesellschaftsrechtlicher Vorgang Ziffer a).
Haben Sie die beteiligten Personen angegeben, so setzen Sie die Prüfung mit dem Schritt 2 von 5 (wirtschaftlich Berechtigte) fort.
Gesellschaftsrechtlicher Vorgang
Haben Sie "gesellschaftrechtlicher Vorgang" angegeben so können Sie unten auf den Button "Weiter" klicken.
Im nächsten Schritt wird geprüft, ob es sich lediglich um eine Unterschriftsbeglaubigung oder um eine Vollmacht handelt, oder ob keiner der vorgenannten Vorgänge zutrifft.
Unterschriftsbeglaubigung/Vollmacht
Handelt es sich lediglich um eine Unterschriftsbeglaubigung oder eine Vollmacht, so wählen Sie den Button "ja, lediglich Unterschriftsbeglaubigung" oder "ja, lediglich Vollmacht" und gehen dann auf unten auf den Button "weiter".
Im nächsten Schritt erhalten Sie das Ergebnis, dass das Geldwäschegesetz zwar anwendbar ist, Sie aber nur verpflichtet sind, die Identifizierung der formell Beteiligten mittels der notwendigen Ausweisdokumente vorzunehmen. Bitte beachten Sie den Hinweis "notwendige Ausweisdokumente". Die Prüfung ist damit abgeschlossen.
"keinen der vorgenannten Vorgänge"
Haben Sie jedoch den Punkt "Nein, " keinen der vorgenanten Vorgänge" gewählt, dann gehen Sie bitte auf "Weiter" und setzen die Prüfung fort.
Im nächsten Prüfungsschritt prüfen Sie, ob es sich um einen Vorgang gemäß § 1 GrEStG handelt.
Die Grunderwerbsteuer erfasst außer der Übertragung eines Grundstücks selbst (§ 1 Abs. 1 GrEStG) auch Erwerbsvorgänge, die wirtschaftlich betrachtet einer solchen Grundstücksübertragung gleichkommen. Das ist bei solchen Rechtsvorgängen der Fall, bei denen Anteile an einer Gesellschaft mit Grundbesitz in einem Umfang übertragen werden, der den Erwerber in die Lage versetzt, die Herrschaftsmacht über die Gesellschaft und damit über deren Grundbesitz auszuüben. Der Gesetzgeber hatte diese Rechtsvorgänge mit den sog. Ersatz- bzw. Ergänzungstatbeständen des § 1 Abs. 2a und Abs. 3 GrEStG aufgefangen. Mit diesen Ergänzungstatbeständen will der Gesetzgeber Steuerumgehungen verhindern, die mit der Übertragung von Anteilen an einer Gesellschaft mit Grundbesitz erreicht werden könnten.
Haben Sie die Frage mit "JA" oder "NEIN" beantwortet, so können Sie nun im nächsten Schritt die beteiligten Personen bzw. Organisationen angeben.
a) beteiligten Personen bzw. Organisationen
Entscheidend ist, für wen wirtschaftlich gehandelt wird. Meist ist dies die Person, in deren Namen Erklärungen abgegeben werden.
Tritt beispielsweise die natürliche Person A Gesellschaftsanteile an der Immobilien-GmbH an die natürliche Person B ab, sind ausschließlich natürliche Personen beteiligt. Anders wäre es etwa, wenn die Immobilien-GmbH in der Urkunde ihre Zustimmung zu der Abtretung erklärt; dann wäre auch die GmbH beteiligt.
Gibt eine Person Erklärungen im eigenen Namen ab, handelt aber wirtschaftlich auf fremde Rechnung (= Treuhandschaft), ist der Dritte an dem Vorgang beteiligt. Dies kann auch eine nicht-rechtsfähige Person (z. B. eine nichtrechtsfähige Stiftung) sein.
(1) AG/SE oder eine ausländische Vereinigung - Börsennotierung:
Ist z.B. an dem Vorgang ist eine AG/SE oder eine ausländische Vereinigung beteiligt, so ist zu prüfen, ob diese börsennotiert ist.
Für die Zwecke der GwG-Prüfung genügt nicht jede Börsennotierung. Entscheidend ist, ob die Gesellschaft an einem organisierten Markt nach § 2 Absatz 11 des Wertpapierhandelsgesetzes notiert ist oder dem Gemeinschaftsrecht entsprechenden Transparenzanforderungen im Hinblick auf Stimmrechtsanteile oder gleichwertigen internationalen Standards unterliegt.
(2) Nichtsrechtsfähige Stiftung:
Ist z.B. an dem Vorgang eine nichtrechtsfähige Stiftung beteiligt, so ist zu prüfen, ob der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist.
Der Begriff "eigennützig“ wird vom Gesetzgeber nicht definiert. Es ist damit offen, ob er den Gegenbegriff zum steuerrechtlichen Begriff der "Gemeinnützigkeit“ darstellt oder im Sinne des Stiftungsrechts dem Begriff der "Privatnützigkeit“ entspricht. In Zweifelsfällen sollte von einer Eigennützigkeit ausgegangen werden. Dies ist insbesondere der Fall, wenn das Vermögen der Stiftung zugunsten einzelner Personen verwaltet wird.
(3) Personen- oder Kapitalgesellschaften:
Handelt es sich bei den Beteiligten um z.B.
– eine OHG
– eine KG
– eine GbR
so wird die Prüfung mit Schritt 2 von 5 (wirtschaftlich Berechtigte - Eigentums- und Kontrollstruktur) fortgesetzt.
Haben Sie die beteiligten Personen angegeben, so setzen Sie die Prüfung mit dem Schritt 2 von 5 (wirtschaftlich Berechtigte) fort.
Unterschriftsbeglaubigung oder Vollmacht
Handelt es sich lediglich um eine Unterschriftsbeglaubigung oder eine Vollmacht, so wählen Sie den Button "ja, lediglich Unterschriftsbeglaubigung" oder ja, lediglich Vollmacht" und gehen dann auf unten auf den Button "Weiter".
Im diesem Schritt erhalten Sie Sie das Ergebnis, dass das Geldwäschegesetz zwar anwendbar ist, Sie aber nur verpflichtet sind, die Identifizierung der formell Beteiligten mittels der notwendigen Ausweisdokumente vorzunehmen.
Die Überprüfung der Identität erfolgt anhand eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises, mit dem im Inland die Pass-und Ausweispflicht erfüllt wird.
1. EU-Bürger/Bürger des europäischen Wirtschaftsraums
Das ist für einen deutschen Staatsangehörigen u. a. der Personalausweis und der Reisepass. Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie Staatsangehörige der Schweiz wird die inländische Ausweispflicht ebenfalls mit einem von diesen Staaten ausgestellten Personalausweis und Reisepass erfüllt.
2. Andere Staatsangehörige
Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Drittstaatsangehöriger kann die inländische Ausweispflicht hingegen nur durch einen in Deutschland durch anerkannten ausländischen Pass oder einen von deutschen Behörden ausgestellten Passersatz bzw. eine Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung erfüllen. Mit den zuletzt genannten beiden Dokumenten ist allerdings nur dann eine Identifizierung zur Gewissheit des Notar möglich, wenn nach dem Inhalt des Dokuments die Personalangaben nicht lediglich auf den eigenen Angaben des Inhabers beruhen.
Die Prüfung ist damit abgeschlossen.
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