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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Support
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- Technischer Bereich
Nach einer Rückmeldung des Gerichts: empfohlener Workflow bei Antwort oder Nachreichen von Dokumenten
Wie bei den Registeranmeldungen oder Grundbuchanträgen selbst, müssen dem Empfänger auch bei Antworten auf Zwischenverfügungen oder beim Nachreichen von Dokumenten, die von der Justiz vorgegebenen strukturierten Daten übermittelt werden, damit die Nachricht dort korrekt eingeht und weiterverarbeitet werden kann. Um das zu gewährleisten sind auch Antworten auf Zwischenverfügungen/Nachreichungen von Dokumenten im jeweiligen XNotar-Modul anzulegen und über dieses zu versenden.
Hierfür kann der Ursprungsvorgang dupliziert werden, um die Basisdaten nicht erneut eingeben zu müssen. Die Antwort bzw. die nachzureichenden Unterlagen können dann einfach in dem duplizierten Vorgang hinzugefügt werden. Bei der Nutzung der Funktion Duplizieren können Sie auswählen, ob sie alle oder nur einzelne Inhalte duplizieren möchten.
Auch bei Antworten auf Zwischenverfügungen oder beim Nachreichen von Dokumenten müssen dem Empfänger, insbesondere den Registergerichten und Grundbuchämtern, die von der Justiz vorgegebenen strukturierten Daten übermittelt werden, damit die Nachricht dort korrekt eingeht und weiterverarbeitet werden kann. Um das zu gewährleisten sind auch Antworten auf Zwischenverfügungen/Nachreichungen von Dokumenten im jeweiligen XNotar-Modul anzulegen und über dieses zu versenden.
Empfohlener Workflow
Antwort auf eine Zwischenverfügung/Nachreichung von Unterlagen
Hierfür kann der Ursprungsvorgang dupliziert werden, um die Basisdaten nicht erneut eingeben zu müssen:
Die Antwort bzw. die nachzureichenden Unterlagen können dann einfach in dem duplizierten Vorgang hinzugefügt werden. Bei der Nutzung der Funktion Duplizieren können Sie auswählen, ob sie alle oder nur einzelne Inhalte duplizieren möchten.
Bitte antworten Sie auf eine Nachricht eines Gerichts nicht über die Aktion Antworten aus dem beN-Modul heraus. So wird kein strukturierter maschinenlesbarer Datensatz gemäß dem XJustiz-Standard der jeweiligen Fachverfahren erstellt und übermittelt und sowohl der Eingang beim korrekten Empfänger auf Justizseite und die Weiterverarbeitung bei Gericht können nicht gewährleistet werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
- Duplizieren Sie den Ursprungsvorgang, zu dem die Rückmeldung eingegangen ist auf die Sie antworten möchten.
- Beim Duplizieren können Sie auswählen, ob sie alle oder nur einzelne Inhalte duplizieren möchten.
- Gehen Sie in den duplizierten Vorgang.
- Fügen Sie Ihre Antwort - je nach Sachverhalt - in Form z. B. einer weiteren Anmeldung oder eines weiteren Antrages, eines Anschreibens oder nachzureichender Unterlagen dem Vorgang hinzu.
- Anschließend kann die Vorbereitung des neuen Vorgangs (Antwort) wie gewohnt abgeschlossen, signiert und versandt werden.
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