05.01.2026

Rechtswirksamkeit mitteilen

Bei der Veräußerungsanzeige kann es vorkommen, dass das zugrunde liegene Rechtsgeschäft zum Zeitpunkt der Anzeige noch nicht rechtswirksam ist.

Dies betrifft inbesondere Verträge, die z. B.:

  • unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen wurden,
  • einer Genehmigung erfordern, z. B. bei vollmachtloser Vertretung,
  • einer gerichtlichen Genehmigung bedürfen, z. B. der familiengerichtlichen Genehmigung o. Ä.

 

Wurde in der Veräußerungsanzeige angegeben, dass die Rechtswirksamkeit noch nicht eingetreten ist, erscheint nach dem Versand die Aktion “Rechtswirksamkeit mitteilen” am Vollzugsschritt. Der Status “Versendet” trägt die Ergänzung: “Rechtswirksamkeit ausstehend”.

Die Aktion dient dazu, dem Finanzamt nachträglich elektronisch mitzuteilen, dass die Rechtswirksamkeit eingetreten ist.

Vor der gesetzlichen Verpflichtung zur Einreichung der Veräußerungsanzeige in strukturiert elektronischer Form ist die Übermittlung über eNoVA freiwillig. Sollten Sie die Veräußerungsanzeige über eNoVA elektronisch an das Finanzamt übermittelt haben, senden Sie bitte unbedingt auch die Rechtswirksamkeitsmitteilung elektronisch (Aktion: Rechtswirksamkeit mitteilen) an das Finanzamt und nicht per Post oder Fax. Andernfalls kann es zur Rückfragen oder Verzögerungen beim Finanzamt kommen.


Rechtwirksamkeit mitteilen
  • Nach Versand der Veräußerungsanzeige erscheint am Vollzugsschritt die Aktion: Rechtswirksamkeit mitteilen.
  • Mit Klick auf Rechtswirksamkeit mitteilen öffnet sich ein Dialog.
  • Je nachdem, was in der Veräußerungsanzeige angegeben wurde - “Genehmigung erforderlich von” und/oder “aufschiebende Bedingung” werden die entsprechenden Datumsfelder im Dialog angeboten.
  • Geben Sie z. B. das Datum der Genehmgiung an.
  • Kicken Sie auf Mitteilen.
  • Die Mitteilung der Rechtswirksamkeit wird zum Versand abgegeben.
  • Wie beim Versand der Veräußerungsanzeige beginnt auch hier die ELSTER-Prüfung, die einige Zeit (bis zu drei Tage) in Anspruch nehmen kann.
  • Nach erfolgreichem Versand der Rechtswirksamkeitsmitteilung wechselt der Status des Vollzugsschritts auf “Versendet”.
  • Im Bereich ELSTER-Nachrichten werden die Nachricht und das Datum mit Zeitstempel sichtbar.
  • Zu Dokumententationszwecken kann das Nachrichtenprotokoll heruntergeladen oder ausgedruckt werden.
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