Rückmeldung trennen

Zu einem versandten Grundbuchantrag im besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) eingehende Nachrichten des Grundbuchamts werden systemseitig automatisch zugeordnet. Der Grundbuchantrag wechselt mit Zuordnung von Versendet in Rückmeldung prüfen.Ist der Grundbuchantrag nach Prüfung der Rückmeldung vollzogen, so kann dieser abgeschlossen werden. Erfordert die Rückmeldung die Folgebearbeitung, so kann ein neuer Grundbuchantrag angelegt werden.

Die Zuordnung der eingegangenen beN-Nachricht zur einem versandten Grundbuchantrag erfolgt in der Regel automatisch. Sie kann aber auch manuell erfolgen. Ist die Rückmeldung versehentlich einem Grundbuchantrag zugeordnet worden, so kann die Zuordung durch die Aktion Rückmeldung trennen wieder aufgehoben werden.

Rückmeldung trennen

Sobald eine beN-Nachricht einem Grundbuchantrag zugeordnet wurde, wird sie im Gesamtüberblick des Grundbuchantrags im Abschnitt beN-Nachrichten verlinkt.

Um eine versehentlich zugeordnete beN-Nachricht von einem Grundbuchantrag zu trennen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie den Gesamtüberblick des Grundbuchantrags.
  2. Betätigen Sie den Button Rückmeldung trennen in der Aktionsleiste.
  3. Das System zeigt Ihnen in einem Fenster die zugeordneten beN-Nachrichten an.
  4. Wählen Sie die Nachricht, für die Sie die Zuordnung zu diesem Grundbuchantrag aufheben möchten.
  5. Bestätigen Sie mit Trennen.
  6. Die Nachricht wird aus dem Gesamtüberblick entfernt und die Zuordnung aufgehoben.
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