15.11.2021

Grundbuchantrag löschen

Unabhängig von Inhalt oder Status kann jeder Grundbuchantrag aus XNotar gelöscht werden. Das Löschen erfolgt dabei zweistufig:

Wird ein Grundbuchantrag ein erstes Mal gelöscht, dann wird er in den Papierkorb verschoben, ist jedoch noch vollständig mit allen eingegebenen Informationen im Datenbestand enthalten. Eine Weiterbearbeitung eines solchen Grundbuchantrags ist nicht mehr möglich. Sie können den Grundbuchantrag jedoch nach wie vor öffnen, um sich einen Überblick über den Inhalt zu verschaffen, und ihn bei Bedarf wiederherstellen, sofern er fälschlich in den Papierkorb verschoben wurde.

Der Papierkorb ist eine speziell gefilterte Ansicht der Übersicht der Grundbuchanträge. Im Papierkorb befindliche Grundbuchanträge werden daher nicht mehr in der Standardansicht der Übersicht angezeigt. Den Papierkorb erreichen Sie, wie unten beschrieben.

Erst wenn Sie für einen Grundbuchantrag, der sich im Papierkorb befindet, erneut das Löschen auslösen, wird dieser endgültig aus dem Datenbestand von XNotar entfernt. Bitte beachten Sie, dass ein solcher Grundbuchantrag nicht wiederhergestellt werden kann. 

Durch das zweistufige Löschen wird sichergestellt, dass nicht versehentlich in einem einzigen Schritt Grundbuchanträge entgültig gelöscht werden, die weiterhin verfügbar sein sollen.

Einen oder mehrere Grundbuchanträge löschen (Stufe 1 - in den Papierkorb verschieben)

Das Löschen eines Grundbuchantrags kann entweder aus der Übersicht der Grundbuchanträge oder aus dem Gesamtüberblick eines Grundbuchantrags erfolgen.

Über die Übersicht der Grundbuchanträge haben Sie die Möglichkeit auch mehrere Grundbuchanträge auf einmal zu löschen. 

  1. Wählen Sie über die Checkbox die Grundbuchanträge aus, die Sie löschen (in den Papierkorb verschieben) möchten.
  2. Betätigen Sie die Aktion Löschen in der Aktionsleiste.
  3. Das System weist darauf hin, dass Sie dabei sind, Grundbuchanträge in den Papierkorb zu verschieben.
  4. Bestätigen Sie mit OK.
  5. Die Grundbuchanträge werden in den Papierkorb verschoben.
    Sie sind nur noch über die erweiterte Suche und den speziellen Filter Papierkorb anzeigen einsehbar (siehe nächster Abschnitt).

Papierkorb anzeigen

Gelöschte Grundbuchanträge befinden sich zunächst im Papierkorb. Da die gelöschten Grundbuchanträge standardmäßig in der Übersicht der Grundbuchanträge nicht angezeigt werden, gibt es die Möglichkeit, über die Erweiterte Suche in der Übersicht der Grundbuchanträge die gelöschten Grundbuchanträge anzuzeigen, um sie entweder endgültig zu löschen oder wiederherzustellen. Gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wechseln Sie auf die Übersicht der Grundbuchanträge.
  2. Klicken Sie auf die Schaltfläche Erweiterte Suche.
  3. Alle bereits angewendeten Filter werden Ihnen über der Übersicht angezeigt.
  4. Entfernen Sie ggf. bereits ausgewählte Filter über das x-Symbol auf den einzelnen Chips.
  5. Wählen Sie über die Auswahl Filtern auswählen den Filter Papierkorb anzeigen.
  6. XNotar-GB zeigt Ihnen mit dem Chip Papierkorb anzeigen = ja an, dass der Filter aktiv ist.
  7. In der Übersicht werden nun ausschließlich alle Grundbuchanträge aufgelistet die in den Papierkorb verschoben wurden.

Einen oder mehrere Grundbuchanträge endgültig löschen (Stufe 2)

Grundbuchanträge können Sie aus dem Papierkorb oder aus dem Gesamtüberblick eines bereits im Papierkorb befindlichen Grundbuchantrags endgültig aus dem Datenbestand löschen.

  1. Wechseln Sie über Öffnen in den Gesamtüberblick eines bereits im Papierkorb befindlichen Grundbuchantrags oder lassen Sie sich, wie oben beschrieben, den Papierkorb anzeigen.
  2. Wählen Sie im Papierkorb über die Checkbox die Grundbuchanträge aus, die Sie endgültig löschen möchten.
  3. Betätigen Sie die Aktion Löschen in der Aktionsleiste.
  4. Das System weist darauf hin, dass Sie dabei sind, Grundbuchanträge endgültig zu löschen.
  5. Bestätigen Sie mit OK.
  6. Die Grundbuchanträge werden mit allen erfassten Daten und Dokumenten aus dem Datenbestand aus dem Modul Grundbuch gelöscht.

Endgültig gelöschte Grundbuchanträge sind unwiederbringlich aus dem Datenbestand entfernt und nicht wiederherstellbar.