Rückmeldung trennen

Zu einer versandten Registeranmeldung im besonderen elektronischen Notarpostfach (beN) eingehende Nachrichten des Registergerichts werden systemseitig automatisch zugeordnet. Die Registeranmeldung wechselt mit Zuordnung von Versendet in Rückmeldung prüfen.Ist die Registeranmeldung nach Prüfung der Rückmeldung vollzogen, so kann diese abgeschlossen werden. Erfordert die Rückmeldung die Folgebearbeitung, so kann eine neue Registeranmeldung angelegt werden.

Die Zuordnung der eingegangenen beN-Nachricht zur einer versandten Registeranmeldung erfolgt in der Regel automatisch. Sie kann aber auch manuell erfolgen. Ist die Rückmeldung versehentlich einer Registeranmeldung zugeordnet worden, so kann die Zuordung durch die Aktion Rückmeldung trennen wieder aufgehoben werden.

Rückmeldung trennen

Sobald eine beN-Nachricht einer Registeranmeldung zugeordnet wurde, wird sie im Gesamtüberblick der Registeranmeldung im Abschnitt beN-Nachrichten verlinkt.

Um eine versehentlich zugeordnete beN-Nachricht von einer Registeranmeldung zu trennen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Öffnen Sie den Gesamtüberblick der Registeranmeldung.
  2. Betätigen Sie den Button Rückmeldung trennen in der Aktionsleiste.
  3. Das System zeigt Ihnen in einem Fenster die zugeordneten beN-Nachrichten an.
  4. Wählen Sie die Nachricht, für die Sie die Zuordnung zu dieser Registeranmeldung aufheben möchten.
  5. Bestätigen Sie mit Trennen.
  6. Die Nachricht wird aus dem Gesamtüberblick entfernt und die Zuordnung aufgehoben.
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