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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
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- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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- Support
- Verfügbarkeit
- Technischer Bereich
Neuen Grundbuchantrag anlegen
Mit der Aktion Neu wird eine nicht ausgefüllte Vorlage für einen Grundbuchantrag im Bearbeitungsmodus geöffnet. Der Bearbeitungsmodus enthält fünf Bereiche (Karteikarten), auf denen die fachlich notwendigen Daten zu nachfolgenden Datenblöcken erfasst werden:
- Grunddaten
- Grundstücke
- Anträge
- Beteiligte
- Dokumente
Pflichtfelder sind mit einem Stern * an den Eingabefeldern gekennzeichnet.
Ein neuer Grundbuchantrag kann über den Eintrag Neuer Grundbuchantrag in der Navigationsleiste oder die Schaltfläche Neu in der Aktionsleiste der Übersicht der Grundbuchanträge oder des Gesamtüberblicks eines anderen Grundbuchantrags angelegt werden.
Das Modul Grundbuch unterstützt Sie während des gesamten Arbeitsprozesses dabei, alle fachlich benötigten Informationen in strukturierter und sinnvoller Reihenfolge zu erfassen.
Die Informationen und Eingabemöglichkeiten, die auf den jeweiligen Karteikarten angezeigt werden, sind abhängig von zuvor eingegebenen Daten. So werden beispielsweise die Karteikarten Antragsarten und Beteiligte nur zum Befüllen angeboten, wenn sie für das Bundesland des ausgewählten Grundstücks notwendig sind.
Neuen Grundbuchantrag anlegen
Bei der Erfassung eines Grundbuchantrags werden Sie vom Modul Grundbuch durch die fünf Karteikarten geführt, die für jeden Grundbuchantrag vorgegeben sind. Bei Neuanlage können Sie zu Beginn nur die Karteikarten Grunddaten, Grundstücke und Dokumente einsehen und befüllen. Die Möglichkeit zum Befüllen der weiteren Karteikarten, Anträge und Beteiligte, ergibt sich aus den für die Karteikarte Grundstücke angegebenen Informationen. Die grobe Erfassungsreihenfolge ist folgende:
- Angabe eines Aktenzeichens und/oder einer Urkundennummer auf der Karteikarte Grunddaten.
- Angabe des/der Grundstück/e auf der Karteikarte Grundstücke mit den vorgegebenen, vom ausgewählten Bundesland abhängigen, Grundstücksdaten.
- Auswahl einer oder mehrerer Antragsarten auf der Karteikarte Anträge.
Bitte beachten Sie, dass die Karteikarte Anträge nur für Bundesländer verfügbar ist, die diese unterstützen. Derzeit werden nur für die Bundesländer Sachsen und Rheinland-Pfalz Daten zur Antragsart strukturiert erfasst und übermittelt. Für die anderen Bundesländer ist die Karteikarte Anträge ausgegraut und für eine Bearbeitung nicht verfügbar. - Angaben zu den Beteiligten auf der Karteikarte Beteiligte. Je nach gewählter Antragsart schlägt Ihnen das Modul Grundbuch bestimmte Beteiligtenrollen zur Auswahl vor.
Bitte beachten Sie, dass die Karteikarte Beteiligte nur für Bundesländer verfügbar ist, diese diese unterstützen. Derzeit werden nur für die Bundesländer Sachsen und Rheinland-Pfalz Beteiligtendaten strukturiert erfasst und übermittelt. Für die anderen Bundesländer ist die Karteikarte Beteiligte ausgegraut und für eine Bearbeitung nicht verfügbar. - Hinzufügen der Dokumente auf der Karteikarte Dokumente. Je nach gewählter Antragsart schlägt Ihnen XNotar-GB bestimmte Dokumentenarten zur Auswahl vor.
Aufgrund der logischen Verkettung bietet es sich an, die durch die Karteikarten vorgegebene Erfassungsreihenfolge einzuhalten. Die Schritte 4. und 5. sind völlig unabhängig voneinander und können folgenlos vertauscht werden.
Dies ist der grundsätzliche Leitfaden für die Neuanlage eines Grundbuchantrags. Im Verlauf der nächsten Seiten werden Sie noch einmal im Detail durch die Erfassungsmöglichkeiten auf den verschiedenen Karteikarten geführt.
Sie können mit den Aktionen Speichern oder Speichern & Schließen die Erfassung des Grundbuchantrags jederzeit unterbrechen, auch wenn Sie noch nicht alle verpflichtenden Angaben erfasst haben. Erst wenn Sie die Vorbereitung abschließen, den Versand vorbereiten oder versenden möchten, wird über eine systemseitige Validierung sichergestellt, dass der Grundbuchantrag vollständig ist. Wenn Sie die Erstellung des Grundbuchantrags abbrechen wollen, können Sie dies über die Aktion Abbrechen in der Aktionsleiste tun. Das System weist Sie zuvor auf gegebenenfalls noch ungespeicherte Änderungen hin, so wird sichergestellt, dass keine Änderungen unbeabsichtigt verloren gehen.
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