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TraPaRe (Transparenzregistereinsichtnahmeschnittstelle)
Das XNotar-Modul TraPaRe (Transparenzregistereinsichtnahmeschnittstelle) unterstützt Sie im Rahmen der Geldwäscheprüfung durch einen vereinfachten und zeitsparenden Zugriff auf das Transparenzregister. Es stellt Ihnen eine durch das Transparenzregister akkreditierte Anwendung bereit, mit der ein automatisiertes Einsichtnahmeverfahren für Notarinnen und Notare sowie deren Mitarbeitende durchgeführt werden kann.
Die Bereitstellung des Moduls erfolgt im neuen Geldwäschebekämpfungsbereich innerhalb von XNP.
Voraussetzungen
Um das Modul TraPaRe nutzen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie müssen XNotar erworben haben.
- Sie benötigen ein Benutzerkonto mit Zugang zum Transparenzregister (Ein Benutzerkonto können Sie hier anlegen).
- Sie müssen ebendort als nutzungsberechtigter Verpflichteter nach § 23 Abs. 3 iVm Abs. 2 S. 4 GwG registriert sein
Wichtig:
Zur Nutzung der automatisierten Einsichtnahmeschnittstelle des Transparenzregisters ist es einmalig nötig diese in Ihrem Nutzerkonto auf transparenzregister.de zu aktivieren!
Gehen Sie dazu dort unter "Meine Aktionen" auf die Kachel "Einsichtnahmeschnittstelle", wählen den Link "Einsichtnahmeschnittstelle freischalten" aus und folgen den Anweisungen.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
1. Wählen Sie das Modul "Transparenzregister" auf der Navigationsleiste.
2. Es öffnet sich die Übersicht der bereits beantragten Transparenzregisterauszüge.
3. Klicken Sie den Button "Neue Abfrage" um einen neuen Transparenzregisterauszug anzufordern.
4. Geben Sie in der Suchleiste nun die Bezeichnung der gesuchten Firma bzw. einen Bestandteil ein und klicken Sie auf "Suchen". Die Eingabe muss mindestens 2 Zeichen umfassen.
5. Es öffnet sich nun ein Dialog in welchem Sie die Daten Ihres Transparenzregisterzuganges eingeben und sich einloggen müssen. Geben Sie hier bitte Ihre Zugangsdaten im Transparenzregister ein (E-Mail-Adresse und Passwort).
Hinweis: Dies sind nicht die zentralen Zugangsdaten zu den Systemen der BNotK.
Sie können die eingegebenen Zugangsdaten dauerhaft speichern.
6. Es wird Ihnen eine Liste mit Suchtreffern angezeigt.
7. Wählen Sie den gewünschten Treffer per Checkbox an und klicken Sie auf "Auszug kostenpflichtig bestellen".
Hinweis: Sie können die Bestellung nicht mehr abbrechen. Die Kosten werden durch das Transparenzregister abgerechnet.
8. Sie werden auf die Übersicht mit geöffneter Detailansicht des beantragten Auszuges zurückgeführt. Dort sehen Sie den Status "angefragt".
9. Sobald der Auszug bereit ist, wechselt der Status automatisch zu "erteilt".
10. Sie haben nun die Möglichkeit über den Button "PDF Download" einen Dialog zu öffnen in welchem Sie den erteilten Auszug im PDF-Viewer anzeigen lassen oder die PDF lokal herunterladen können.
FAQ
Hier können Sie sich ein Benutzerkonto erstellen und einrichten. Die entsprechenden Zugangsdaten können Sie für das Modul TraPaRe nutzen.
Die Abrechnung erfolgt zentral über das Transparenzregister in Form der Sammelrechnung.
Kosten entstehen sobald Sie auf den Button "Auszug kostenpflichtig bestellen" geklickt haben.
Ja, Sie können Ihre Gesamtübersicht nach bereits erteilten Registerauszügen durchsuchen und sich diese erneut anzeigen lassen bzw. diese herunterladen. Wenn Sie allerdings einen aktuellen Auszug möchten, müssen Sie diesen erneut beantragen.
Im Gegensatz zur Webanwendung des Transparenzregisters steht die Funktion zur Angabe eines Aktenzeichens nicht über die automatisierte Schnittstelle des Transparenzregisters zur Verfügung, die das Transparenzregister derzeit anbietet.
Sofern die Schnittstelle diesbzgl. seitens des Transparenzregisters angepasst wird, werden wir die Anwendung entsprechend überarbeiten.
Hierfür können verschiedene Gründe ursächlich sein. So besteht bspw. die Möglichekeit, dass Ihr Nutzer im Transparenzregister nicht für die automatisierte Einsicht berechtigt ist oder dass das automatische Einsichtnahmeverfahren schlichtweg zusätzlich manuell geprüft wird.
Leider können diese Prozesse nicht durch die BNotK eingesehen oder gar beinflusst werden.
Die persönlichen Zugangsdaten zum Transparenzregister (E-Mailadresse und Passwort) werden durch die Anwendung verschlüsselt auf Ihrem Rechner gespeichert. Es erfolgt keine Speicherung in den zentralen Systemen der BNotK.
Erfolgt die Anmeldung über einen anderen Rechner, so müssen die Zugangsdaten erneut angegeben werden.
Derzeit ist nur die Suche nach dem Firmennamen möglich.
Wir arbeiten jedoch bereits an der Erweiterung der Suchmöglichkeiten/Suchfelder im Rahmen einer der nächsten Versionsaktualisierungen der Anwendung.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen und Hintergründen sowie zum Registrierungsprozess finden Sie hier.