Versionsinformationen: Modul eNoVA

Umgesetzte Inhalte und bekannte Einschränkungen - letzte Änderung 18.01.2026, 17:13 Uhr.

Umgesetzte Inhalte

Ab dem 19. Januar 2026 werden in eNoVA zwei weitere Vollzugsschritte zur Verfügung stehen:

  • Veräußerungsanzeige Grundbesitz (GrEStG) sowie
  • Veräußerungsanzeige Gesellschaftsanteile (GrEStG) 

Um elektronische Veräußerungsanzeigen an die teilnehmenden Finanzämter über eNoVA elektronisch via ELSTER zu übermitteln, benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat, das nach Erhalt in XNP in den Einstellungen hinterlegt werden muss.

Welche Finanzämter wann empfangsbereit sind, entnehmen Sie bitte folgender Aufstellung: https://notarnet.de/produkte/enova#schulungen

Hinweis: Die elektronische Übermittlung ist derzeit freiwillig. Eine gesetzliche Verflichtung besteht aktuell noch nicht. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

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