Versionsinformationen: Modul eNoVA

Umgesetzte Inhalte und bekannte Einschränkungen - letzte Änderung 18.01.2026, 17:13 Uhr.

Umgesetzte Inhalte

  • Ab dieser Version können Sie in der Maske eines Grundstücks angeben, ob es sich um eine noch zu vermessene Teilfläche handelt.
  • Die Anwendung erkennt nun, wann das hinterlegte ELSTER-Organisationszertifikat abläuft und informiert den Anwender 14 Tage vor dem Ablauf des Zertifikats darüber.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

Ab dem 19. Januar 2026 werden in eNoVA zwei weitere Vollzugsschritte zur Verfügung stehen:

  • Veräußerungsanzeige Grundbesitz (GrEStG) sowie
  • Veräußerungsanzeige Gesellschaftsanteile (GrEStG) 

Um elektronische Veräußerungsanzeigen an die teilnehmenden Finanzämter über eNoVA elektronisch via ELSTER zu übermitteln, benötigen Sie ein ELSTER-Organisationszertifikat, das nach Erhalt in XNP in den Einstellungen hinterlegt werden muss.

Welche Finanzämter wann empfangsbereit sind, entnehmen Sie bitte folgender Aufstellung: https://notarnet.de/produkte/enova#schulungen

Hinweis: Die elektronische Übermittlung ist derzeit freiwillig. Eine gesetzliche Verflichtung besteht aktuell noch nicht. 

Häufig gestellte Fragen (FAQ) finden Sie hier.

X

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.