30.09.2022

qeS-Beglaubigung: Herunterladen und Weiterverwendung

Für die Weiterverwendung der qeS-Beglaubigung

  • zum Einstellen in die elektronische Urkundensammlung oder Ablegen in die papierförmige Urkundensammlung,
  • im elektronischen Rechtsverkehr

ist jeweils Voraussetzung, dass sowohl Ausgangsdokument als auch signierter Vermerk zur qeS-Beglaubigung heruntergeladen und lokal abgespeichert werden:

Ausgangsdokument herunterladen

Wenn das Ausgangsdokument nicht bereits lokal abgespeichert ist, können Sie dieses aus dem Modul qeS-Beglaubigung erneut herunterladen und lokal speichern.

Gehen Sie dafür wie folgt vor:

  • Öffnen Sie den Vorgang im Bearbeitungsmodus und gehen Sie dann auf die Karteikarte Dokumente.
  • Klicken Sie im Bereich Datei auf die PDF-Datei des Ausgangsdokuments.
  • Es öffnet sich der Dialog zum systemseitigen lokalen Speichern.
  • Wählen Sie den gewünschten Speicherort aus.
  • Klicken Sie dann auf Speichern.
Beglaubigungsvermerk herunterladen

Zum Herunterladen des signierten Vermerks der qeS-Beglaubigung gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Öffnen Sie den Vorgang im Bearbeitungsmodus und gehen Sie dann auf die Karteikarte Dokumente.
  • Klicken Sie auf die Schaltfläche Beglaubigungsvermerk herunterladen.
  • Mit Klick auf Beglaubigungsvermerk herunterladen öffnet sich der Dialog zum systemseitigen lokalen Speichern.
  • Wählen Sie den gewünschten Speicherort aus.
  • Klicken Sie unten rechts auf Ordner auswählen.
  • Gehen Sie in Ihrem Ordnersystem an den zuvor ausgewählten Speicherort.
  • Mit Speichern wird ein Verzeichnisordner mit der Bezeichnung des Dateinamens <UVZ-Nummer>_Beglaubigungsvermerk. angelegt. Innerhalb dieses Ordners befinden sich
    • das PDF Dokument des Beglaubigungsvermerks
    • sowie die Signaturdatei.

Verwendung in der elektronischen/papierförmigen Urkundensammlung

Informationen zur Weiterverwendung von Ausgangsdokument und Vermerk zur qeS-Beglaubigung in der elektronischen oder papierförmigen Urkundensammlung finden Sie hier: qeS-Beglaubigung, Urkundenverzeichnis und Urkundensammlung: Zusammenspiel und Weiterverwendung von Dokumenten.

Verwendung im elektronisches Rechtsverkehr

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Erstellung der elektronisch beglaubigten Abschrift der qeS-Beglaubigung in einem XNotar-Modul (Handelsregister, Grundbuch und Sonstige Anträge) finden Sie hier: XNotar und die qeS-Beglaubigung: Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Weiterverwendung im elektronischen Rechtsverkehr.

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