Änderungen beim Hochladen von Dokumenten: Die bisherige Konvertierungsregel zu Dokumenten in XNP ist geändert:
Im Bereich des Dialogs zum Hochladen einer Datei können Sie nun entscheiden, ob Sie
- das Ursprungsformat beibehalten wollen (in diesem Fall muss im ergänzten Dialog zum Hochladen einer Datei keine Aktion angestoßen werden)
- das Ursprungsformat in das Format PDF/A-1b konvertieren möchten (in diesem Fall muss im ergänzten Dialog zum Hochladen einer Datei die Checkbox "Das Dokument soll nach PDF/A-1b konvertiert werden" aktiviert werden).
Hierbei gilt:
→ für PDF-Dateien: Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in PDF/A-1b so behält die Datei ihr Ursprungs-PDF-Format über die gesamte Weiterbearbeitung, also auch bei Anfügen eines Beglaubigungsvermerks und/oder bearbeiten des Dokuments im PDF-Viewer (Seiten löschen, einfügen etc.).
→ für TIF-Dateien: Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in PDF/A-1b so behält die Datei ihr Ursprungs-TIFF-Format, aber nur solange Sie diese nicht bearbeiten. Hochgeladene TIFF-Dateien werden bei Anfügen eines Beglaubigungsvermerks und/oder bearbeiten des Dokuments im PDF-Viewer (Seiten löschen, einfügen etc.) weiterhin systemseitig in das PDF/A-1b konvertiert.
TIF-Dateien, die Sie nicht durch Anfügen eines Vermerks oder andere Aktionen bearbeiten, oder signierte TIFF-Dateien, die Sie nicht verändern, behalten das Ursprungsformat.
Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in das PDF/A-1b-Format, werden Sie auch bei Einstieg in die Signaturmappe nochmal darauf hingewiesen, dass das Format nicht PDF/A-1b-konform ist, können aber auch dort erneut das Konvertieren überspringen.
Hinweis: Im Rahmen der Nutzung von XNotar und im Elektronischen Rechtsverkehr gibt es derzeit keine Anwendungsfälle, die ein Konvertieren von PDF-Dokumenten in PDF/A-1b zwingend erfordern. Es obliegt daher Ihrem eigenen Ermessen, zu konvertieren oder nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie nach Durchführung der Aktualisierung auf den Onlinehilfeseiten
- Durch die Änderungen beim Konvertieren und Hochladen von Dokumenten ist es nun auch möglich bereits signierte PDF- und TIFF-Dateien ohne Signaturverlust in XNotar (auch XNP und NVV) hochzuladen (dies z. B. bei elektronisch vorliegenden Notarvertreterbestellungsurkunden des LG-Präsidenten).
- In XNotar systemseitig generierte Anschreiben können nun nach dem Erstellen bearbeitet werden, ohne, dass diese komplett neu erstellt werden müssen.
Nachdem ein Anschreiben generiert wurde, gibt es zusätzlichen Button auf der Karteikarte Dokumente "Anschreiben ändern" im Bereich des Anschreibens. Dabei bleiben vorherige Änderungen sowie ein Beglaubigungsvermerk erhalten. Ist ein Anschreiben bereits signiert, kann man es nicht mehr abändern. Im Rahmen von in Gesprächen mit verschiedenen Notarsoftwareherstellern aufgekommenen Optimierungsbitten beim Import von Datensätzen wurden umgesetzt, inbesondere
Die fehlerhafte Zuordnung von Angaben zu Vertretungsregelungen zu den jeweiligen Beteiligten im Zuge des Imporst aus der Notarsoftware ist behoben.
Die fehlerhafte Zuordnung zu verschiedenen Beteiligten zu verschiedenen Anmeldefällen im Zuge des Imports aus der Notarsoftware ist behoben.
Statuswechsel in XNotar: Bei verschiedenen Konstellationen (sowohl Einzel- als auch Stapelbearbeitung) kann nun direkt aus dem Dialog heraus der Vorgang "fortgesetzt" werden, auch wenn Warnungen bestehen.
- Eine automatische Zuordnung von eingehenden beN-Nachrichten zu Vorgängen aus XNotar erfolgt nun ausschließlich für Vorgänge im Status "Versendet".
Die Fehlermeldung, die Sie als Anwender erhalten haben, wenn eine Nachricht aus dem Modul XNotar-Handelsregister über beN nicht versendet werden konnte und in den Status "Versandbereit" zurück gesetzt wird, hat nun die korrekten Formulierungen auf Handelsregister bezogen (nicht mehr auf Grundbuch).
Es wurde ein weiterer Platzhalter im systemseitig generierbaren Anschreiben zur Verfügung gestellt:
Anwenderhinweis für bereits erstellte individuelle Vorlagen, die im XNP-Datenordner, dort im jeweiligen Bereich Vorlagen abgelegt sind:
Sie können bereits existierende individuelle Vorlage durch Einfügen des nachstehend angegebenen Platzhalters an dem von Ihnen gewünschten Platz in der bestehenden Vorlage entsprechend ergänzend: {{Ur-Nummer}} und folgende weitere Änderungen wurden darüberhinaus in XNP vorgenommen, die je nach Funktionsumfang auch von den Modulen von XNotar und/oder beN genutzt werden:
- Es wurden verschiedene Optimierungen im Modul zur Dokumentenbearbeitung, insbesondere im Zusammenspiel mit XNotar, vorgenommen.
- Für das lokale Speichern von Dateien über die Aktion "Herunterladen" wird nun systemseitig ein Ordner (mit dem Dokumenttitel) angelegt, der wiederum die Datei mit oder ohne Signaturdatei im jeweils befindlichen Stadium enthält.
Optimierung beim Hochladen und Konvertieren im Bereich von TIF(F)-Formaten.
Bei einem Versand aus dem Modul Dokumente in XNP (z. B. Antrag auf Erteilung einer Signaturkarte) wird der Anwender nun darauf hingewiesen, wenn ein Beglaubigungsvermerk zwar angefügt, aber nicht signiert wurde - ein Versand über beN ist dann nicht möglich.
- Unterschriftenzeile im Bereich Prüfvermerk bei Signatur durch Notarvertretenden wird nunmehr korrekt angezeigt.