Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Wir bitten Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Aufgrund einer Umsetzung im Rahmen der Weiterentwicklung der künftigen Benutzerverwaltung kommt es in der derzeitigen Version der Anwendung dazu, dass die Meldung zum Entsperren eines gesperrten Dokuments derzeit den Nutzer, der das Dokument noch in Bearbeitung hat, mit der technischen UUID anstelle des Klarnamens, anzeigt. Dieses Fehlverhalten wurde bereits behoben und tritt ab der nächsten Versionsaktualisierung nicht mehr auf.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Derzeit kann es bei indviduell erstellten Anschreiben-Vorlagen dazu kommen, dass Grafiken nicht angezeigt werden. Wir werden dieses Fehlverhalten kurzfristig beheben und Sie hierüber informieren. Bitte ändern Sie Ihre Vorlagen nicht ab. Nach Behebung wird die Anzeige der Grafiken wieder wie gewohnt erfolgen.
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Zusammen mit der Versionsaktualisierung ändert sich das Verhalten der Anwendung aber nach Login in XNP im Zusammenspiel mit dem Modul beN:
Im Falle von aktiven Notarvertretungen, die bereits hochgeladene, aber noch nicht signierte Vertreterbestellungsurkunden beinhalten, kommt es zu einem Fehlverhalten bei der Signatur durch den Notarvertretenden. Vor Eingabe der zweiten erforderlichen Signatur zur Bildung des ZIP-Containers kommt es zu einer unbestimmten Fehlermeldung, die infolge zu einem Abbruch des Signaturvorgangs führt. Nach Abbruch des Signaturvorgangs ist ein erneuter Einstieg in den Signaturvorgang zur Bildung des ZIP-Containers nicht möglich. Das Dokument muss nochmal aus dem Vorgang entfernt werden.
Bis zur Umsetzung einer Behebung bitten wir Sie, den Signaturvorgang durch den Notarvertretenden nur zu starten, wenn in der aktiven Notarvertretung eine signierte Notarvertreterbestellungsurkunde hinterlegt ist.
Ergänzender Hinweis: Bei aktiv angelegten Vertretungen, die über keine hochgeladene Vertreterbestellungsurkunde verfügen, kommt im Vorfeld der Signatur ein Hinweis, dass die Vertreterbestellungsurkunde fehlt, ein Fehlverhalten tritt in diesem Fall nicht auf.
Änderungen im Modul Dokumente in XNP (Menüleiste links):
Änderungen beim Hochladen von Dokumenten: Die bisherige Konvertierungsregel zu Dokumenten in XNP ist geändert:
Im Bereich des Dialogs zum Hochladen einer Datei können Sie nun entscheiden, ob Sie
Hierbei gilt:
→ für PDF-Dateien: Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in PDF/A-1b so behält die Datei ihr Ursprungs-PDF-Format über die gesamte Weiterbearbeitung, also auch bei Anfügen eines Beglaubigungsvermerks und/oder bearbeiten des Dokuments im PDF-Viewer (Seiten löschen, einfügen etc.).
→ für TIF-Dateien: Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in PDF/A-1b so behält die Datei ihr Ursprungs-TIFF-Format, aber nur solange Sie diese nicht bearbeiten. Hochgeladene TIFF-Dateien werden bei Anfügen eines Beglaubigungsvermerks und/oder bearbeiten des Dokuments im PDF-Viewer (Seiten löschen, einfügen etc.) weiterhin systemseitig in das PDF/A-1b konvertiert.
TIF-Dateien, die Sie nicht durch Anfügen eines Vermerks oder andere Aktionen bearbeiten, oder signierte TIFF-Dateien, die Sie nicht verändern, behalten das Ursprungsformat.
Entscheiden Sie sich gegen ein Konvertieren in das PDF/A-1b-Format, werden Sie auch bei Einstieg in die Signaturmappe nochmal darauf hingewiesen, dass das Format nicht PDF/A-1b-konform ist, können aber auch dort erneut das Konvertieren überspringen.
Hinweis: Im Rahmen der Nutzung von XNotar und im Elektronischen Rechtsverkehr gibt es derzeit keine Anwendungsfälle, die ein Konvertieren von PDF-Dokumenten in PDF/A-1b zwingend erfordern. Es obliegt daher Ihrem eigenen Ermessen, zu konvertieren oder nicht.
Weitere Informationen erhalten Sie nach Durchführung der Aktualisierung auf den Onlinehilfeseiten
Im Rahmen von in Gesprächen mit verschiedenen Notarsoftwareherstellern aufgekommenen Optimierungsbitten beim Import von Datensätzen wurden umgesetzt, inbesondere
Die fehlerhafte Zuordnung von Angaben zu Vertretungsregelungen zu den jeweiligen Beteiligten im Zuge des Imporst aus der Notarsoftware ist behoben.
Die fehlerhafte Zuordnung zu verschiedenen Beteiligten zu verschiedenen Anmeldefällen im Zuge des Imports aus der Notarsoftware ist behoben.
Statuswechsel in XNotar: Bei verschiedenen Konstellationen (sowohl Einzel- als auch Stapelbearbeitung) kann nun direkt aus dem Dialog heraus der Vorgang "fortgesetzt" werden, auch wenn Warnungen bestehen.
Die Fehlermeldung, die Sie als Anwender erhalten haben, wenn eine Nachricht aus dem Modul XNotar-Handelsregister über beN nicht versendet werden konnte und in den Status "Versandbereit" zurück gesetzt wird, hat nun die korrekten Formulierungen auf Handelsregister bezogen (nicht mehr auf Grundbuch).
Es wurde ein weiterer Platzhalter im systemseitig generierbaren Anschreiben zur Verfügung gestellt:
Anwenderhinweis für bereits erstellte individuelle Vorlagen, die im XNP-Datenordner, dort im jeweiligen Bereich Vorlagen abgelegt sind:
Sie können bereits existierende individuelle Vorlage durch Einfügen des nachstehend angegebenen Platzhalters an dem von Ihnen gewünschten Platz in der bestehenden Vorlage entsprechend ergänzend: {{Ur-Nummer}} und folgende weitere Änderungen wurden darüberhinaus in XNP vorgenommen, die je nach Funktionsumfang auch von den Modulen von XNotar und/oder beN genutzt werden:
Optimierung beim Hochladen und Konvertieren im Bereich von TIF(F)-Formaten.
Bei einem Versand aus dem Modul Dokumente in XNP (z. B. Antrag auf Erteilung einer Signaturkarte) wird der Anwender nun darauf hingewiesen, wenn ein Beglaubigungsvermerk zwar angefügt, aber nicht signiert wurde - ein Versand über beN ist dann nicht möglich.
Im Zeitraum zwischen 15.04.2021, ca. 20 Uhr, und 22.04.2021, ca. 11:45 Uhr, erfolgte die Zeitanzeige für die Einreichung der zu einer Registeranmeldung gehörenden beN-Nachricht im Gesamtüberblick des Modul Handelsregister im Bereich beN-Nachrichten fehlerhaft (- 2 Stunden bei Anträgen nach der Zeitumstellung Winter- auf Sommerzeit , - 1 Stunde für Anträge vor der Zeitumstellung Winter- auf Sommerzeit). Dies betraf alle im Modul Handelsregister vorhandenen Vorgänge. Die fehlerhafte Anzeige wurde mit Aktualisierung vom 22.04.2021, ca. 11:45 Uhr, für alle Vorgänge korrigiert und wird nun in der Anwendung für alle Gesamtüberblicke wieder korrekt angezeigt. Im vorgenannten Zeitraum (15.04. bis 22.04.2021) vorgenommene Exporte (Drucken oder lokal Speichern) können aber die abweichende Zeitangabe von - 2 Stunden enthalten.
Die Versandzeiten und Anzeigen im Modul beN und im Modul Grundbuch waren hier zu keiner Zeit betroffen.
außerdem:
Es wurde ein Problem behoben, bei dem in Einzelfällen Dokumente mehrfach im XJustiz-Datensatz von Handeslregisteranmeldungen aufgeführt worden sind und in dessen Folge es zu Vorarbeitungsproblemen bei Registergerichten kam.
Die Einschränkungen bei der Druckqualität bei direkten Ausdruck nach Öffnen sind behoben.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) und weitere Einschränkungen/Verbesserungen, die sich in der Umsetzung befinden, finden Sie hier.