Mitteilung an den Gutachterausschuss

Für die elektronische Übersendung der Mitteilung an den Gutachterausschuss gemäß § 195 BauGB, steht Ihnen der Vollzugsschritt Mitteilung Gutachterausschuss im XNotar-Modul eNoVA zur Verfügung.

Wie Sie den Vollzugsschritt “Mitteilung Gutachterausschuss” in eNoVA erfassen, wird in Vollzugsschritt erfassen ausführlich beschrieben.

Zur Unterstützung bei der Empfängersuche beachten Sie bitte unsere Anwenderhilfe: Bezeichnung der Behördenpostfächer der Gutachterausschüsse bundesweit.

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