Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit

Die folgenden Schritte dienen der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit Ihrer Amtstätigkeit. Sie können nur ausgeführt werden, wenn folgende Vorbedingungen erfüllt sind:

- Sie verfügen über eine aktivierte Notarkarte (z.B. eine Ersatzkarte, die Sie nachbestellt haben)
- Sie verfügen über eine für Ihre Amtstätigkeit personalisierte Mitarbeiterkarte (Damit ist auf der Karte der Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung für die Amtstätigkeit vorhanden)
- Die zuständige Notarkammer hat in Vorbereitung ihrerseits für Ihre Amtstätigkeit den Prozess: Wiederherstellung der Amtstätigkeit durchgeführt

Im Vorfeld muss bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer der Verlust der Funktionsfähigkeit der Notarkarte angezeigt werden. Daraufhin wird die betreffende Karte (oder mehrere) gesperrt.

 

Beginn der Wiederherstellung

  • Melden Sie sich in XNP mit der Notarkarte, die zur Wiederherstellung der Amtstätigkeit verwendet wenn soll, an.
  • Stecken Sie nach der Anmeldung zusätzlich über ein zweites Kartenlesegerät die Mitarbeiterkarte, auf welcher sich der Schlüssel zur elektronischen Urkundensammlung befindet, den Sie wiederherstellen möchten.
  • Navigieren Sie über das Menü in die Kartenverwaltung
  • Anschließend öffnen Sie im rechten Seitenmenü die Schlüsselverwaltung.
  • Klicken Sie dort auf "Mit der Wiederherstellung der Amtstätigkeit beginnen"

Starten des Prozesses der Wiederherstellung

  • Überprüfen Sie ob hier die beiden richtigen Kartenangezeigt werden.
  • Klicken Sie nun auf "Mit der Wiederherstellung der Amtstätigkeit beginnen"

     

  • Im folgenden werden Sie aufgefordert die PIN für die Notar-Karte einzugeben.
  • Der Prozess startet nun.

 

  • Sie werden nun aufgefordert die PIN für die Mitarbeiter-Karte einzugeben.

 

  • Kehren Sie nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses zurück zur Prozessübersicht zurück.
  • Die Handlungsfähigkeit Ihrer Amtstätigkeit ist nun wiederhergestellt.

 

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