Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit

Für den Fall, dass alle N-Karten, auf denen sich der Schlüssel für Ihre elektronische Urkundensammlung befand,  nicht mehr funktionstüchtig sind, können Sie die Handlungsfähigkeit Ihrer Amtstätigkeit mit den folgenden Schritten wiederherstellen.

Dieser Prozess kann nur ausgeführt werden, wenn Sie über eine für Ihre Amtstätigkeit personalisierte  M-Karte verfügen. Dort ist noch der Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung Ihrer Amtstätigkeit vorhanden.

  • Im Vorfeld müssen Sie den Verlust der Funktionsfähigkeit Ihrer N-Karte(n) bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer angezeigen. Daraufhin wird die betreffende Karte (bzw. die Karten) ggf. gesperrt.
  • Sollten Sie keine Ersatzkarte haben, bestellen Sie bitte bei der Zertifizierungsstelle eine neue N-Karte.
    Diese müssen Sie zunächst in der Kartenverwaltung aktivieren.

Bevor Sie weiter tätig werden können, muss die zuständige Notarkammer ihrerseits für Ihre Amtstätigkeit den Prozess "Wiederherstellung der Amtstätigkeit" durchgeführt haben.

Sofern alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie nun wie folgt fortfahren:

Beginn der Wiederherstellung

  • Melden Sie sich in XNP mit der N-Karte, die zur Wiederherstellung der Amtstätigkeit verwendet werden soll, an.
  • Stecken Sie nach der Anmeldung zusätzlich über ein zweites Kartenlesegerät die M-Karte, auf der sich der Schlüssel zur elektronischen Urkundensammlung befindet, den Sie wiederherstellen möchten.
  • Navigieren Sie über das Menü in die Kartenverwaltung.
  • Anschließend öffnen Sie im rechten Seitenmenü die Schlüsselverwaltung.
  • Klicken Sie dort auf "Wiederherstellung".

Starten des Prozesses der Wiederherstellung

  • Überprüfen Sie, ob hier die beiden richtigen Karten angezeigt werden.
  • Klicken Sie nun auf "Mit der Wiederherstellung der Amtstätigkeit beginnen".

     

  • Im Folgenden werden Sie aufgefordert, die PIN für die M-Karte und sodann für die N-Karte einzugeben.
  • Der Prozess startet nun.

 

  • Kehren Sie nach erfolgreichem Abschluss des Prozesses zur Prozessübersicht zurück.
  • Die Handlungsfähigkeit Ihrer Amtstätigkeit ist nun wiederhergestellt.

 

Der Schlüssel zur elektronischen Urkundensammlung kann nun mit dem Prozess "Schlüssel übertragen" auf weitere aktive N-Karten übertragen werden.

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