Synchrone Schlüsselübergabe

Die Schlüsselübergabe kann von allen Amtstätigkeiten genutzt werden, die den Schlüssel für die elektronischen Urkundensammlung an ihre jeweils bestellten Notarvertreterinnen und Notarvertretern auf deren N-Karte weitergeben möchten, um archivierte Dokumente abzurufen.

Der Ablauf der Schlüsselübergabe ist in vier (technische) Teilschritte gegliedert. Diese können in einem gemeinsamen virtuellen Meeting ohne eine Unterbrechung durchgeführt werden. Bitte beachten Sie die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung. Der gesamte Prozess der Schlüsselübergabe im virtuellen Meeting beansprucht etwas 10 bis 15 Minuten.

Voraussetzungen für die Schlüsselübergabe:

Auf Seiten der Amtstätigkeit  ("Schlüssel-Übergeber"):

  • Die Amtstätigkeit muss initialisert worden sein (der Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung wurde für diese Amtstätigkeit erstellt).
  • Es liegt eine aktivierte und initialisierte N-Karte der Amtstätigkeit inkl. zugehöriger Karten-PIN vor.

Auf Seiten der Notarvertretung ("Schlüssel-Empfänger"):

  • Es liegt eine aktivierte N-Karte inkl. zugehöriger Karten-PIN vor
  • Bei Notarvertretungen, die zuvor den Notarkammerbezirk gewechselt haben: Die N-Karte muss zuvor durch die Notarkammer aufgenommen worden sein, in der die vertretene Amtstätigkeit aktiv ist (siehe auch Abschnitt "Kammerbeitritt").

Allgemein:

  • Schlüssel-Übergeber und Schlüssel-Empfänger arbeiten an unterschiedlichen PCs (innerhalb einer Geschäftsstelle oder an verschiedenen Orten)
  • Die Beteiligten nutzen separate XNP-Zugänge, Login-Kontext ist die Amtstätigkeit, für welche der Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung übertragen werden soll
  • Es liegt jeweils ein Kartenlesegerät vor und die N-Karten sind gesteckt
  • Die Notarvertreterbestellung wurde durch die Notarkammer ins Notarverzeichnis eingetragen (maximal 28 Tage vor Vertretungsbeginn)

Um eine Schlüsselübertragung in einem gemeinsamen virtuellen Meeting durchführen zu könnnen, führen Sie die folgenden Schritte nacheinander aus. Die Amtstätigkeit und die bestellte Vertretung müssen zeitgleich in der Anwendung sein.
Sollte der Prozess zwischendurch unterbrochen werden, kann er im Anschluss nur noch in Einzelschritten fortgeführt werden (siehe asychrone Schlüsselübergabe).

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