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Verwaltungsberechtigte auf der Notarkammer-Karte anpassen
Im XNP-Modul Kartenverwaltung haben berechtigte Kammer-Mitarbeiter Verwaltung die Möglichkeit, die auf der Notarkammer-Karte hinterlegten Verwaltungsberechtigten und/oder Karten anzupassen bzw. zu ändern.
Das Vier-Augen-Prinzip ist für diesen Prozess obligatorisch und erfordert die Teilnahme zweier Mitarbeiter der Kammerverwaltung, die zur gleichen Zeit am XNP-Client in der Kartenverwaltung angemeldet sind und im Rahmen des Auditverfahrens agieren.
Mit diesem Prozess können zwei Kammermitarbeiter Verwaltung im Auditverfahren die Verwaltungsberechtigten auf der Kammerkarte oder die Notfall-Karten austauschen.
Verfügen Kammermitarbeiter Verwaltung zudem über mehrere qeS-Karten, ist es nun möglich, nicht nur die Kartenberechtigten anzupassen, sondern auch die jeweilige qeS-Karte des Mitarbeitenden auszutauschen.
- Es müssen immer 5 Berechtigte und 2 Notfall-Karten ausgewählt sein.
- Für jeden Berechtigten kann nur eine Karte ausgewählt werden.
Stellen Sie sicher, dass eine eventuell verfügbare NFC/RFID-Schnittstelle an Ihren Kartenlesegeräten ausgeschaltet ist.
Stecken Sie die Karten vor dem Start des XNP-Clients in Ihre Kartenlesegeräte ein:
Der Initiator hat die persönliche qeS-Karte und die Notarkammer-Karte in jeweils einem Kartenlesegerät gesteckt.
Der Auditor hat die persönliche qeS-Karte in einem Kartenlesegerät gesteckt.
Vorbedingungen:
Soll auf der Notarkammer-Karte ein Austausch von Verwaltungsberechtigten stattfinden, müssen entsprechend neue Kammer-Mitarbeiter Verwaltung als Benutzer in der Benutzerverwaltung angelegt und entsprechend berechtigt sein. Ferner müssen diese Benutzer im Besitz einer persönlichen qeS-Karte sein.
- Initiator und Auditor sind am XNP-Client angemeldet und haben die Kartenverwaltung gestartet, sowie anschließend den Menüpunkt Kammerverwaltung gewählt.
- Initiator und Auditor betätigen die Schaltfläche Audit starten.
- Der Initiator wählt den Kammer-Prozess Kartenberechtigte anpassen aus.
- Für den Initiator werden alle verfügbaren Auditoren angezeigt. Der Initiator wählt den Auditor aus der Liste aus.
- Alternativ können Sie Prozess abbrechen und zur Auswahl zurückkehren wählen.
- Der Auditor wird gebeten, den Auditprozess anzunehmen.
- Im Hauptbereich der Anwendung wird der Initiator über den Stand des Audits informiert.
- Der Initiator hat nun die Möglichkeit, einen oder mehrere der fünf Verwaltungsberechtigten der Kammerkarte zu ändern. Verfügt ein Verwaltungsberechtigter über mehrere qeS-Karten, stehen diese entsprechend zur Auswahl und können ebenfalls ausgetauscht werden.
- Erst durch die Auswahl von fünf Berechtigten wird die Schaltfläche Mit Bestätigung der ausgewählten Berechtigten fortfahren aktiv.
- Durch Klick der Schaltfläche wird der Auditor gebeten, die Auswahl des Initiators zu bestätigen.
Angezeigte Karten eines privilegierten Verwahrers der Notarkammer sind unter keinen Umständen auszutauschen.
- Dem Initiator werden die von der Notarkammer-Karte zu entfernenden und verfügbaren Verwaltungsberechtigten zur Auswahl angezeigt. Der Initiator kann genau fünf Verwaltungsberechtigte auswählen.
- Mit betätigen der Schaltfläche Berechtigte zum Fortfahren bestätigen stößt der Initiator den Prozess zum Austausch der Verwaltungsberechtigten bzw. deren Karten an.
- Alternativ hat der Initiator in diesem Schritt noch die Möglichkeit, die Auswahl nachträglich anzupassen. Durch Klick auf Zurück, um die Berechtigten anzupassen gelangt dieser zurück zur Übersicht der Verwaltungsberechtigten.
- Im Hauptbereich der Anwendung wird dem Initiator die nun zu aktualisierende Notarkammer-Karte angezeigt.
- Bestätigen Sie die Schaltfläche Mit Aktualisierung von Karte .... fortfahren, um im Prozess fortzufahren.
- Abschließend müssen sich Initiator und Auditor an der zu aktualisierenden Notarkammer-Karte anmelden, um den Prozess freizugeben. Das erfolgt, indem Initiator und Auditor nach Aufforderung die PIN der persönlichen qeS-Karte eingeben.
- Die Anwendung bestätigt die erfolgreiche Aktualisierung der Notarkammer-Karte.
Beachten Sie, dass nach einer Änderung der Notarkammer-Karte die Backup-Karte der Notarkammer-Karte entsprechend ebenfalls geändert werden muss!
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