Mitarbeitendenkarte (M-Karte) für Amtsprüfenden

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit der Aufsichtsbehörde lesenden Zugriff gem. § 17 Abs. 1 DONot zu gewähren und dem Prüfer/der Prüferin eine entsprechende M-Karte auszustellen, um auch bereits archivierte Dokumente abrufen zu können.

 

Bei der Benutzeranlage für die Aufsichtsbehörde empfehlen wir, zum Zwecke der Abgrenzung, einen anonymen Namen für den Prüfer bzw. die Prüferin mit folgenden Parametern zu nutzen:

Vorname: Aufsichtsbehörde
Nachname: Landgerichtsbezeichnung
E-Mail Adresse: Adresse Ihrer Kanzlei

Zudem empfehlen wir, den Benutzer nach Beendigung der Prüfung aus der Gruppe zu entfernen, um einen späteren Zugriff zu vermeiden.
Die personalisierte M-Karte verbleibt beim Notar und kann bei Bedarf zurückgesetzt werden.