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Wiederherstellung einer Amtstätigkeit unter Zuhilfenahme der Kammer
Vorbedingungen
Für den Fall, dass alle N-Karten einer Notarin oder eines Notars, auf denen sich der Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung ihrer Amtstätigkeit befand, nicht mehr funktionstüchtig sind, können Sie die Handlungsfähigkeit dieser Amtstätigkeit mit den folgenden Schritten wiederherstellen.
Dieser Prozess kann nur ausgeführt werden, wenn die Notarin oder der Notar über eine für ihre Amtstätigkeit personalisierte M-Karte verfügt. Dort ist noch der Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung ihrer Amtstätigkeit vorhanden.
Um die Handlungsfähigkeit einer Amtstätigkeit wiederherzustellen, muss die Notarin oder der Notar zunächst die nicht mehr funktionsfähige N-Karte bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer melden, damit diese gesperrt und deaktiviert wird.
Der Amtstätigkeit muss außerdem eine bereits aktivierte N-Karte vorliegen, z. B. eine nachbestellte Ersatzkarte.
Der Prozess der Wiederherstellung einer Amtstätigkeit findet im XNP-Modul Kartenverwaltung statt und kann nur von zwei Kammermitarbeitenden mit dem Benutzertyp Kammermitarbeiter Verwaltung durchgeführt werden. Diese müssen gleichzeitig als Initiator und Auditor im Rahmen eines Auditverfahrens tätig werden.
Kontaktieren Sie nun die betroffene Amtstätigkeit und informieren Sie sie darüber, dass nun der zweite Schritt vollzogen werden muss. Die Notarin oder der Notar muss nun ebenfalls in der Kartenverwaltung seines XNP unter Zuhilfenahme einer M-Karte den Schlüssel für die elektronische Urkundensammlung auf eine bereits aktivierte neue N-Karte, z. B. eine nachbestellte Ersatzkarte, übertragen.
Sollte es sich dabei um eine kürzlich bestellte Ersatzkarte handeln, stellen Sie sicher, dass diese von Ihnen in die Keydomain der Kammer aufgenommen wurde. Prozess: Notarkarten autorisieren.
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