Elektronische Urkundensammlung (eUSL)

Abschnitt 5, §§ 34 bis 39a NotAktVV

Die elektronische Urkundensammlung ist am 1. Juli 2022 in Betrieb gegangen. Notarielle Urkunden sind in die elektronische Form zu übertragen, im XNP-Modul Urkundenverzeichnis unter der Karteikarte Dokumente hochzuladen und zu signieren.

Nachfolgend finden Sie die Onlinehilfe zur elektronischen Urkundensammlung, §§ 34 ff. NotaktVV. Diese Hilfestellung soll Ihnen den Umgang bei dem Einstellen von Dokumenten in das XNP-Modul Urkundenverzeichnis insbesondere die elektronische Urkundensammlung erleichtern. Dazu  finden Sie umfangreiche Anleitungen sowie Informationen.

Empfehlenswert ist der Aufsatz von Siegel/Berthold: "Die elektronische Urkundensammlung und von der Haupturkunde abweichende Unterlagen"(DNotZ 2022,429).

Allgemeine Informationen zu Störungen, Wartungen und weiteren aktuellen Themen im Zusammenhang mit XNP finden Sie hier.


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