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- Notarielle Online-Verfahren allgemein
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- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
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Unsere Einrichtungen
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Sonstige Dokumente
Sonstige Dokumente meint Unterlagen, die in der Urkundensammlung mit bei der Urschrift aufbewahrt werden. Informationen und Hilfestellungen, wie ein Dokument eingestellt werden kann, entnehmen Sie dem Artikel Dokument hinzufügen (Archivierung vorbereiten).
- Für die erstellten elektronischen Dokumente ist das Dateiformat PDF/A-1b zu verwenden, für andere Dokumente soll dieses Format ebenfalls verwendet werden.
- Sollte das von Ihnen ausgewählte Dokument nicht in diesem Format vorliegen, werden Sie darauf hingewiesen. Im Unterschied zum Hauptdokument, können Sie für ein Sonstiges Dokument über die Checkbox Das Dokument soll nach PDF/A-1b konvertiert werden auswählen, ob es beim Speichern nach PDF/A-1b konvertiert werden soll.
- Mit Speichern wird das ausgewählte Dokument nach PDF/A-1b konvertiert und zum UVZ-Eintrag hochgeladen.
Beachten Sie, dass bereits angebrachte Signaturen bei der Konvertierung verloren gehen.
- Auf der Karteikarte Dokumente wird das hochgeladene sonstige Dokument mit dem Dokumententitel angezeigt.
- Über einen Link können Sie das Dokument zur Bearbeitung öffnen. Die weiteren Informationen, Dokumententyp, Vermerk, Signatur, Dokumentenstatus, werden tabellarisch dargestellt.
Vermerk
- Erfordert der gewählte Dokumententyp einen Übereinstimmungs- oder Beglaubigungsvermerk so wird die Schaltfläche zum Hinzufügen des Vermerks aktiviert. Mit Klick auf Hinzufügen öffnet sich das Dokumentenmodul zur Erstellung des notwendigen Vermerks.
- Die Vermerkstexte können auch individuell geändert und bearbeitet werden. Genauere Informationen und Hilfen dazu finden Sie hier.
- Wählen Sie den gewünschten Vermerktext aus und bestätigen Sie mit Anfügen.
- Sobald dem Dokument ein Vermerktext angefügt wurde, wechselt die Aufschrift der Schaltfläche in der Spalte Vermerke auf Bearbeiten.
- Im Dokumentenstatus In Vorbereitung, Zu Signieren und Zurückgewiesen kann der angefügte Vermerk bearbeitet werden.
- In dem Dokumentenstatus Zur Archivierung vorgemerkt, Signiert sowie Zur Löschung vorgesehen kann das Dokument nicht mehr bearbeitet werden.
Dokumententyp
Je nach Dokumententyp ist auch den sonstigen Dokumenten ein Vermerk anzufügen und/oder eine Signatur erforderlich
Dokumententyp | Vermerk | Signatur |
Sonstiges Papierdokument | X | X |
Sonstiges elektronisches Dokument | - | - |
Reinschrift | X | X |
Elektronischer Vermerk nach § 44a / § 44b BeurkG | - | X |
Papier-Vermerk nach § 44a / § 44b BeurkG | X | X |
Elektronische Abschrift (einfach) | - | - |
Elektronische Abschrift (beglaubigt) | X | X |
Sonstige elektronische Eigenurkunde | - | X |
Für Sonstige Dokumente wird zwischen diesen Dokumententypen unterschieden:
- Elektronische Fassung eines Papierdokuments
Bei der elektronischen Fassung eines Papierdokuments handelt es sich um Dokumente, die aus der Papierform in die elektronische Form übertragen wurden, um sie gemeinsam mit dem Hauptdokument in der Elektronischen Urkundensammlung zu verwahren. Die elektronische Fassung eines Papierdokuments ist mit einem Übereinstimmungsvermerk zu versehen und zu signieren.
- Sonstiges elektronisches Dokument
Sonstige elektronische Dokumente sind Dokumente, die bereits in elektronischer Form vorliegen. Sie können als sonstiges Dokument gemeinsam mit dem Hauptdokument in der Elektronischen Urkundensammlung verwahrt werden.
- Reinschrift (beglaubigt)
Bei Bedarf kann zu einem Hauptdokument auch eine vollständige oder auszugsweise Reinschrift verwahrt werden. Die Reinschrift ist mit einem Beglaubigungsvermerk zu versehen und eine Signatur anzufügen.
- Elektronischer Vermerk nach § 44a / § 44b BeurkG
Hier besteht die Möglichkeit elektronisch berichtigende Nachtragsvermerke gem. § 44a Abs. 2 S. 1 und 2 BeurkG bzw. elektronische Vermerke über Nachtragsbeurkundungen gem. § 44 b BeurkG einzustellen.
- Papier-Vermerk nach § 44 a / § 44 b BeurkG
Es können die in Papierform vorliegenden berichtigenden Nachtragsvermerke gem. § 44a Abs. 2 S. 1 und 2 BeurkG sowie die in Papierform vorliegenden Vermerke über Nachtragsbeurkundungen gem. § 44 b BeurkG eingestellt werden.
- Elektronische Abschrift (einfach) (§ 34 Abs. 2 Ziff. 3 NotAktVV)
Von einem in einfacher Abschrift vorliegenden Schriftstück kann eine elektronische Abschrift (einfach) in die elektronische Urkundensammlung eingestellt werden. Diese Abschriften benötigen weder Vermerk noch Signatur.
- Elektronische Abschrift (beglaubigt) (§ 34 Abs. 2 Ziff. 2 NotAktVV)
Eine elektronisch beglaubigte Abschrift von Schriftstücken, die als Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift vorliegen, kann ebenfalls in die elektronische Urkundensammlung eingestellt werden. Es ist ein Beglaubigungsvermerk sowie die Signatur anzubringen.
- Sonstige elektronische Eigenurkunde
Beispielsweise eine Eintragungsbewilligung des Eigentumswechsels aufgrund einer Vollmacht im Kaufvertrag, welche als elektronische Eigenurkunde gem. § 39 a BeurkG erstellt wird.
- Wählen Sie den Dokumententyp aus. Der Typ eines Dokuments bestimmt, ob ein Übereinstimmungs-, Beglaubigungsvermerk und/ oder eine Signatur anzubringen sind.
Signatur
Je nach gewähltem Dokumententyp ist das Anfügen eines Übereinstimmungs- oder Beglaubigungsvermerks und damit auch dessen Signatur durch die Notarin oder den Notar erforderlich. In der Spalte Signatur wird angezeigt, ob eine Signatur fehlt, vorhanden oder nicht erforderlich ist.
Ist eine Signatur bereits vorhanden oder nicht erforderlich kann der UVZ-Eintrag eingetragen werden. Das Dokument wird automatisch archiviert und der UVZ-Eintrag erhält den Status Eingetragen.
Fehlt die Signatur wechselt der UVZ-Eintrag nach Betätigen der Aktion Eintragen oder Eintragen & Schließen in den Status Zu Signieren und steht zur Signatur durch die Notarin oder den Notar bereit.
Beachten Sie, dass zu signierende Dokumente erst mit ihrer Signatur vollends in der Elektronischen Urkundensammlung archiviert werden.
Dokumentenstatus
Die Spalte Dokumentenstatus zeigt den jeweiligen Status eines Dokuments an. Dokumente können die nachfolgenden Status haben:
- In Vorbereitung – das Dokument ist noch nicht zum UVZ-Eintrag eingetragen,
- Zu Signieren – das Dokument ist zum UVZ-Eintrag eingetragen, hat ggf. den erforderlichen Vermerk und steht zu Signatur durch die Notarin oder den Notar bereit,
- Zurückgewiesen – die Signatur des Dokuments wurde im Rahmen des Signaturvorgangs oder direkt auf der Karteikarte Dokumente von der Notarin oder dem Notar zurückgewiesen,
- Zur Archivierung vorgemerkt - das Dokument wurde von der Notarin oder dem Notar signiert und befindet sich in einem Wartezustand, es wird zur Archivierung vorgesehen,
- Archiviert – das Dokument wurde von der Notarin oder dem Notar signiert und ist in die elektronische Urkundensammlung eingestellt,
- Zur Löschung vorgesehen – für das Dokument ist die Löschung vorgesehen.
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