UVZ-Eintrag eintragen

Eintragungen in das Urkundenverzeichnis sind zeitnah, spätestens 14 Tage nach der Beurkundung oder sonstigen Amtshandlung vorzunehmen. (§ 18 NotAktVV).

Einzutragen sind (§§ 9 ff. NotAktVV):

  • das Datum und der Ort der Beurkundung oder sonstigen Amtshandlung,
  • die Amtsperson,
  • die Beteiligten,
  • der Geschäftsgegenstand,
  • die Urkundenart,
  • Angaben zu Ausfertigungen,
  • ggf. weitere Angaben zu Verfügungen von Todes wegen,
  • ggf. sonstige Angaben.

Das Urkundenverzeichnis unterstützt Sie dabei, alle eintragungsrelevanten Angaben zu einem UVZ-Eintrag zu erfassen. Zum einen sind in den Erfassungsmasken alle zwingend erforderlichen Daten mit einem * als Pflichtfeld markiert. Zum anderen führt Sie die Anwendung durch die Anordnung der Karteikarten durch den Anlageprozess hindurch. Wir empfehlen daher, die Daten in der Reihenfolge der angeordneten Karteikarten zu erfassen.

Beim Eintragen werden die Daten des UVZ-Eintrags rechtsverbindlich in das Urkundenverzeichnis geschrieben (§§ 9 ff. NotAktVV).

Speichern oder Eintragen

Beim Anlegen eines UVZ-Eintrags ist zwischen zwei wesentlichen Aktionen zu unterscheiden: Speichern und Eintragen.

Einen neuen UVZ-Eintrag eintragen bedeutet, seine Daten rechtsverbindlich zum Inhalt des Urkundenverzeichnisses zu machen (Status des UVZ-Eintrags -> Eingetragen).

Davon zu unterscheiden ist die bloße Speicherung der Daten. Was gespeichert ist, ist noch nicht rechtsverbindlich in das Verzeichnis eingetragen, sondern dient lediglich der Vorbereitung einer Eintragung (Status des UVZ-Eintrags -> In Vorbereitung).

Ein einmal eingetragener UVZ-Eintrag kann nicht mehr (nur) gespeichert werden, sondern ist nach seiner Bearbeitung wieder in das Urkundenverzeichnis einzutragen. Die Aktionen Speichern und Speichern & Schließen sind für eingetragene UVZ-Einträge inaktiv.

Nach der Eintragung können Änderungen an einem UVZ-Eintrag weiterhin vorgenommen werden. Änderungen an den eingetragenen Daten sind erneut einzutragen und werden systemseitig in von der Notarin oder dem Notar zu bestätigenden Korrekturvermerken dokumentiert (§ 20 NotAktVV). Im Urkundenverzeichnis werden Änderungen an einem bereits eingetragenen UVZ-Eintrag erst mit ihrer Bestätigung rechtsverbindlich in das Urkundenverzeichnis eingetragen (nicht so im Verwahrungsverzeichnis!). Nähere Informationen zur Änderung eines eingetragenen UVZ-Eintrags finden Sie auf den Seiten UVZ-Eintrag bearbeiten sowie Korrekturvermerk bestätigen, verwerfen oder zurückweisen. Das reine Hinzufügen von Angaben im Sinne des § 9 Nr. 8 NotAktVV erfordert keine Bestätigung durch die Notarin oder den Notar.

Die Eintragung eines UVZ-Eintrags kann von der Notarin oder dem Notar sowie Mitarbeitenden des Notarbüros mit entsprechender Berechtigung vorgenommen werden.

Ein eingetragener UVZ-Eintrag kann vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist (§ 50 Abs. 1 Nr. 1 NotAktVV) nicht gelöscht werden.

Die Eintragung ist direkt aus dem Bearbeitungsmodus möglich und für UVZ-Einträge im Status In Vorbereitung auch aus der Übersicht des Urkundenverzeichnisses sowie dem Gesamtüberblick.

Vor der Erfassung des ersten UVZ-Eintrags müssen Sie für Ihr Urkundenverzeichnis das UVZ-Nummern-Format einstellen. Die Vorgehensweise ist im Artikel UVZ-Nummer-Format festlegen beschrieben.

Ersteintragung nach Neuanlage eines UVZ-Eintrags (Status In Vorbereitung) aus dem Bearbeitungsmodus

  • Legen Sie einen neuen UVZ-Eintrag an.
  • Prüfen Sie ggf. noch einmal die erfassten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Tragen Sie den UVZ-Eintrag über die Aktionen Eintragen oder Eintragen & Schließen in das Urkundenverzeichnis ein. Sie können auch mehrere UVZ-Einträge (maximal 25) im Status In Vorbereitung auswählen und in das Urkundenverzeichnis ersteintragen.
  • Der weitere Ablauf ist vom Inhalt des Eintrags sowie den Berechtigungen der eintragenden Nutzerin oder des eintragenden Nutzers abhängig.
  • UVZ-Eintrag ohne Ausfertigungserteilung, ohne zu signierende Dokumente: Die Daten des Eintrags sind rechtsverbindlich in das Urkundenverzeichnis eingetragen. Der Status des UVZ-Eintrags aktualisiert sich auf Eingetragen.
  • UVZ-Eintrag mit Ausfertigungserteilung, ohne zu signierende Dokumente: Angaben über die Erteilung von Ausfertigungen müssen bestätigt werden (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 NotAktVV). Die Bestätigung von Ausfertigungserteilungen kann von der Notarin oder dem Notar sowie von besonders berechtigten Mitarbeitenden vorgenommen werden. Im Status In Vorbereitung ist die Ersteintragung eines UVZ-Eintrags auch aus dem Gesamtüberblick möglich.
  • Nutzer mit Recht zur Bestätigung von Ausfertigungserteilungen: Hat die eintragende Nutzerin oder der eintragende Nutzer das Recht zum Bestätigen von Ausfertigungserteilungen, so wird die erfasste Ausfertigungserteilung mit der Eintragung direkt bestätigt. Der Status des UVZ-Eintrags aktualisiert sich auf Eingetragen.
  • Nutzer ohne Recht zur Bestätigung von Ausfertigungserteilungen: Hat die eintragende Nutzerin oder der eintragende Nutzer keine Berechtigung Ausfertigungserteilungen zu bestätigen, so erhält der Vermerk über die erteilte Ausfertigung den Status Zu Bestätigen/Signieren. Der UVZ-Eintrag erhält den Status Zu Bestätigen und steht in der Übersicht des Urkundenverzeichnisses zur Bestätigung bereit.
  • UVZ-Eintrag mit zu signierenden Dokumenten:  Je nach Dokumententyp ist das in die elektronische Urkundensammlung hochgeladene elektronische Dokument mit einem Vermerk zu versehen und dieser zu signieren (§ 56 Abs. 1 BeurkG).
  • Notarin oder Notar trägt ein: Trägt die Notarin oder der Notar den UVZ-Eintrag selbst ein, so kann das Dokument sofort signiert werden.
  • Mitarbeitende tragen ein:  Wird der UVZ-Eintrag mit zu signierenden Dokumenten von Mitarbeitenden eingetragen, so erhalten UVZ-Eintrag und Dokumente den Status Zu Signieren. Der UVZ-Eintrag steht in der Übersicht des Urkundenverzeichnisses zur Signatur bereit.

Bei fehlenden Pflichtangaben schlägt die Eintragung fehl. Bearbeiten Sie in diesem Fall die betreffenden UVZ-Einträge zunächst. Fehlende Pflichtangaben werden im Bearbeitungsmodus mit einem Ausrufezeichen an der betreffenden Karteikarte sowie dem betreffenden Datenfeld gekennzeichnet. Ergänzen Sie die fehlenden Angaben und wiederholen Sie die Eintragung.

Wiederholtes Eintragen nach Bearbeitung eines bereits eingetragenen UVZ-Eintrags aus dem Bearbeitungsmodus

  • Bearbeiten Sie einen bereits in das UVZ eingetragenen Eintrag: UVZ-Eintrag bearbeiten.
  • Prüfen Sie ggf. noch einmal die erfassten Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
  • Tragen Sie den UVZ-Eintrag über die Aktionen Eintragen oder Eintragen & Schließen in das Urkundenverzeichnis ein. Bei fehlenden Pflichtangaben schlägt die Eintragung fehl. Fehlende Pflichtangaben werden mit einem Ausrufezeichen an der betreffenden Karteikarte sowie dem betreffenden Datenfeld gekennzeichnet. Ergänzen Sie in diesem Fall die fehlende Angabe und wiederholen Sie die Eintragung.
  • Die im Zuge der Neueintragung erfassten Änderungen oder Zusätze werden in einem von der Notarin oder dem Notar zu bestätigenden Korrekturvermerk dokumentiert. Mit Eintragung des geänderten UVZ-Eintrags öffnet sich ein Fenster zur Erfassung des Änderungsgrundes. Fahren Sie in diesem Fall fort wie unter UVZ-Eintrag bearbeiten beschrieben.
  • Der weitere Ablauf ist vom Inhalt des Eintrags sowie den Berechtigungen der eintragenden Nutzerin oder des eintragenden Nutzers abhängig (Schritt 4 des Abschnitts Eintragen aus dem Bearbeitungsmodus nach Neuanlage eines UVZ-Eintrags (Status In Vorbereitung).

Ersteintragung nach Neuanlage eines UVZ-Eintrags (Status In Vorbereitung) aus der Übersicht des Urkundenverzeichnisses

  • Wählen Sie den gewünschten UVZ-Eintrag im Status In Vorbereitung über die Checkbox aus. Sie können auch mehrere UVZ-Einträge (maximal 25) im Status In Vorbereitung auswählen und in das Urkundenverzeichnis ersteintragen. Im Status In Vorbereitung ist die Ersteintragung eines UVZ-Eintrags auch aus dem Gesamtüberblick möglich.
  • Betätigen Sie die Aktion Eintragen in der Aktionsleiste. Bei fehlenden Pflichtangaben schlägt die Eintragung fehl. Bearbeiten Sie in diesem Fall die betreffenden UVZ-Einträge zunächst. Fehlende Pflichtangaben werden im Bearbeitungsmodus mit einem Ausrufezeichen an der betreffenden Karteikarte sowie dem betreffenden Datenfeld gekennzeichnet. Ergänzen Sie die fehlenden Angaben und wiederholen Sie die Eintragung.3
  • Der weitere Ablauf ist vom Inhalt des Eintrags sowie den Berechtigungen der eintragenden Nutzerin oder des eintragenden Nutzers abhängig (Schritt 4 des Abschnitts Eintragen aus dem Bearbeitungsmodus nach Neuanlage eines UVZ-Eintrags (Status In Vorbereitung).