Einrichtungen
Prüfen und Akzeptieren zur Verwahrung übergebener UVZ-Einträge
Sind Ihnen im Rahmen einer Übergabe nach §§ 51, 58 BNotO oder § 45 BNotO neue Urkundenverzeichniseinträge zur Verwahrung übergeben worden, müssen Sie die Übergabe stichprobenartig überprüfen und sodann akzeptieren.
Prüfen der übergebenen UVZ-Einträge
Öffnen Sie Ihr Urkundenverzeichnis über die Navigationsleiste.
Bis zur Annahme der übergebenen Einträge ist das Urkundenverzeichnis für die weitere Bearbeitung gesperrt. Die Aktionen in der Aktionsleiste der Übersicht des Urkundenverzeichnisses sind bis auf Öffnen und Übergabe akzeptieren inaktiv.
Die Übersicht zeigt Ihnen die Urkundenverzeichniseinträge der gewählten Amtstätigkeit.
Überprüfen Sie bspw. anhand des Übergabeprotokolls, ob die Anzahl der übergebenen Einträge übereinstimmt.
Stellen Sie Unstimmigkeiten fest, wenden Sie sich bitte an die Notarkammer oder den Support.
Das Urkundenverzeichnis wird entsperrt. Die verfügbaren Aktionen der Aktionsleiste sind wieder aktiv.