Verbindungen

Wird mit der zu erfassenden Urkunde, der Inhalt einer anderen Urkunde berichtigt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, so ist aus dem UVZ-Eintrag auf diese andere Urkunde zu verweisen (§ 17 Abs. 1 NotAktVV). Auf der Karteikarte Verbindungen können Sie diese Verweise erfassen.

Die Verbindung zwischen den UVZ-Einträgen muss nicht zwingend bei der Anlage und Ersteintragung eines UVZ-Eintrags vorgenommen werden. Sie kann auch noch nach der Ersteintragung erfasst werden, ohne dass diese Ergänzung in einem zu bestätigenden Korrekturvermerk zu dokumentieren wäre (§ 20 Abs. 2 Nr. 2 NotAktVV).

Aktuell wird zwischen zwei Verbindungsarten unterschieden. Die UVZ-Verbindungen sind die oben beschriebenen Verbindungen zwischen UVZ-Einträgen, deren Urkundsgeschäft ein anderes berichtigt, ändert, ergänzt oder aufhebt. Ebenfalls werden auf der Karteikarte VVZ-Verbindungen, also Verbindungen zwischen einer im Verwahrungsverzeichnis angelegten Verwahrungsmasse und dem UVZ-Eintrag des zugrundeliegenden Amtsgeschäfts, angezeigt. Eine VVZ-Verbindung kann immer nur aus dem Verwahrungsverzeichnis hergestellt werden. Bitte lesen Sie dazu in der Onlinehilfe des Verwahrungsverzeichnisses im Kapitel Grunddaten.

Hinzufügen von Verbindungen

Stellen Sie zunächst sicher, dass der zu verbindende UVZ-Eintrag bereits im Urkundenverzeichnis erfasst ist.

Wechseln Sie auf die Karteikarte Verbindungen und betätigen Sie die Schaltfläche UVZ-Verbindung hinzufügen.

Geben Sie an, ob es sich bei dem zu verbindenden UVZ-Eintrag um einen Eintrag aus der aktuellen AT oder einer verwahrten AT handelt.

Für eine verwahrte AT geben Sie zusätzlich den Namen der Amtstätigkeit im Suchfeld ein und wählen die entsprechende Amtstätigkeit aus.

Tragen Sie die UVZ-Nr. des zu verbindenden UVZ-Eintrags in das Suchfeld UVZ-Nr. ein. Die Suche beginnt ab der Eingabe von drei Zeichen. Passende UVZ-Einträge werden Ihnen vorgeschlagen. Wählen Sie aus der Liste den zu verbindenden Eintrag aus.

Mit Verlassen des Eingabefeldes wird die Verbindung zwischen den Einträgen hergestellt. Der verbundene Eintrag wird mit UVZ-Nr. und Amtstätigkeit angezeigt. Der Gesamtüberblick des verbundenen UVZ-Eintrags kann über den UVZ-Nummern-Link eingesehen werden.

Wiederholen Sie die Schritte ggf. für weitere zu erfassende Verbindungen.

Eine hinzugefügte Verbindung können Sie über das Kreuz am Ende der Zeile wieder entfernen.

Bearbeiten der Verbindung

Verbindungen können nicht bearbeitet, sondern nur gelöscht und neu hinzugefügt werden. Auf den Abschnitt Löschen der Verbindungen wird verwiesen.

Entfernen (Löschen) einer Verbindung

Eine Verbindung zwischen zwei UVZ-Einträgen kann entfernt (gelöscht) werden. Sind die miteinander verbundenen UVZ-Einträge bereits in das Urkundenverzeichnis eingetragen, wird das Entfernen der Verbindung in einem von der Notarin oder dem Notar zu bestätigenden Korrekturvermerk dokumentiert (§ 20 NotAktVV). Die Korrektur und deren Bestätigung werden wechselseitig in beiden UVZ-Einträgen dokumentiert. Weitere Informationen zum Korrekturvermerk sowie dessen Bestätigung finden Sie in den Kapiteln UVZ-Eintrag bearbeiten und Korrekturvermerk bestätigen.

Besonderheit für UVZ-Einträge in unterschiedlichen Status (In Vorbereitung und Eingetragen)

Bitte beachten Sie, dass beim Aufeinandertreffen von UVZ-Einträgen in unterschiedlichen Status (z.B. In Vorbereitung und Eingetragen) eine UVZ-Verbindung aus dem in Vorbereitung befindlichen UVZ-Eintrag nur entfernt werden kann, solange noch keine Speicherung des Eintrags erfolgt ist. Nach Speicherung des UVZ-Eintrags im Statuts In Vorbereitung ist ein Entfernen der Verbindung derzeit aufgrund technischer Beschränkungen nicht möglich. Sollten Sie dennoch eine Verbindung aus einem gespeicherten UVZ-Eintrag im Status In Vorbereitung entfernen wollen, empfehlen wir, wie folgt vorzugehen:

Variante 1:

Sie können den UVZ-Eintrag im Status In Vorbereitung löschen und unter derselben UVZ-Nummer erneut erfassen. Mit Löschen des Eintrags wird auch die nicht gewünschte Verbindung entfernt.

Variante 2:

Alternativ können Sie den UVZ-Eintrag zunächst mit der nicht gewünschten Verbindung in das UVZ eintragen und die Verbindung entfernen, sobald der Eintrag den Status Eingetragen hat. Wie oben beschrieben, ist in diesem Fall ein Korrekturvermerk zu bestätigen.

 

Mit dem Betätigen des Kreuzes in der Zeile der angezeigten Verbindung löschen Sie die Verbindung. Die Verbindung wird auch für den verbundenen Eintrag gelöscht. Es muss also nur aus einem Eintrag heraus gelöscht werden.

Verwendung der Verbindung

Verbindungen in der Übersicht Urkundenverzeichnis

Verbindungen werden Ihnen in der Übersicht Urkundenverzeichnis angezeigt.

Öffnen Sie per Klick die Details des UVZ-Eintrags und sehen Sie die hinzugefügten Verbindungen ein.

Verbindungen im Gesamtüberblick eines UVZ-Eintrags

Verbindungen werden Ihnen in der Übersicht Urkundenverzeichnis angezeigt.

Öffnen Sie per Klick die Details des UVZ-Eintrags und sehen Sie die hinzugefügten Verbindungen ein.

Verbindungen bei der Erstellung von Abschriften und Ausfertigungen

Wird eine Ausfertigung oder Abschrift von einem UVZ-Eintrag erstellt, bei dem eine Verbindung zu einem anderen UVZ-Eintrag besteht, so werden sämtliche Dokumente des verbundenen UVZ-Eintrags zur Erstellung der Ausfertigung oder Abschrift mit angeboten. Es besteht die Möglichkeit, die notwendigen Dokumente auszuwählen.

Verbindungen im Jahresabschluss

Verbindungen werden im Jahresexport (§ 19 NotAktVV) ausgegeben.

Verbindungen bei Amtsübergabe

Eine Amtsübergabe, also die Übergabe von UVZ-Einträgen an einen Amtsnachfolger, ist für verbundene UVZ-Einträge möglich. Wird die Amtsübergabe auf mehrere Amtsnachfolger verteilt (geteilte Amtsübergabe), können miteinander verbundene UVZ-Einträge nicht an unterschiedliche Amtsnachfolger übergeben werden. Dafür müssen die Verbindungen vor der Übergabe gelöst werden. Die Anwendung gibt in diesem Fall einen Hinweis mit den aufzulösenden Verbindungen aus.

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