01.03.2023

Berechtigungsvergabe für die XNP-Module Urkundenverzeichnis (UVZ) und Verwahrungsverzeichnis (VVZ)

Ab dem 1. Januar 2022 stehen in XNP die Module Urkundenverzeichnis und Verwahrungsverzeichnis zur Verfügung. In diesem Artikel beschreiben wir, welche Berechtigungsstufen vergeben werden können und wie Sie Ihre Mitarbeitenden für diese Module berechtigen.

Weitere Informationen zur Anlage eines Benutzers etc. finden Sie in der Onlinhilfe Benutzerverwaltung.

Berechtigungsstufen

Für die Module UVZ und VVZ sind vier Berechtigungsstufen vorgesehen.

Berechtigungsstufe

Anwenderrolle

Rechte

UVZ

VVZ

1

Grundprofil Notariatsmitarbeiter

 

Mitarbeitende, die nicht mit den Verzeichnissen arbeiten

 

Keine Berechtigung zum Führen des Urkunden- und Verwahrungsverzeichnisses

 

-

 

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2

Profil UVZ/VVZ

 

Mitarbeitende

Führen der Verzeichnisse (Anlegen, Eintragen und Bearbeiten von Einträgen)

Generieren der Jahresabschlussberichte


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+
 

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3

Profil UVZ Bestätigungsberechtigt

 

Ausgewählte Mitarbeitende, Notarvertretungen

Rechte der Stufe 2 und

Bestätigung von Ausfertigungserteilungen

Einsehen und Bearbeiten streng vertraulicher Einträge

Konfiguration des UVZ-Nummernformats

 

+


+



+

 

-


-



-

4

Grundprofil Notar

 

 

Notarinnen und Notare, Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter

 

Rechte der Stufe 3 und

Bestätigung von Korrekturvermerken

Durchführen der Amtsübergabe sowie

Akzeptieren der Amtsübergabe

 

+


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+

 

+


+


+

 

 Den Geschäftsprüfern kann ein lesender Zugriff auf das Urkundenverzeichnis eingeräumt werden. Detailierte Informationen finden Sie in der Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Benutzer- und Kartenverwaltung unter Abschnitt 6.2.6.

Notarinnen und Notare bzw. Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter

Für Notarinnen und Notare sowie Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter sind keine Berechtigungen zu vergeben. Sie haben die vollumfänglichen Berechtigungen entsprechend Grundprofil Notar (Berechtigungsstufe 4) zur Nutzung der Module UVZ und VVZ automatisch.

Berechtigungsvergabe an Notarvertreterinnen und Notarvertreter

Die Anlage der Notarvertreter und Notarvertreterinnen erfolgt nun durch die Kammern im Notarverzeichnis. Es wird implizit das Benutzerprofil Notarvertreter vergeben und damit ist der Zugriff auf UVZ/VVZ im Gültigkeitszeitraum möglich. Die Anlage eines Benutzers für einen Notarvertreter als Mitarbeitender im SDV muss nun nicht mehr erfolgen.

Berechtigungsvergabe an Mitarbeitende

  • Die Vergabe der Berechtigungen an die einzelnen Mitarbeitenden kann in der Benutzerverwaltung durch die Notarin oder den Notar bzw. Mitarbeitende mit der Berechtigung Administration erfolgen.

Mitarbeitende, die zum 13. Dezember 2021 die Berechtigung beN innehatten, erhielten die Berechtigung UVZ/VVZ (Berechtigungsstufe 2). Mitarbeitende, die die Berechtigung Administration innehatten, haben die Berechtigung UVZ/VVZ erweitert (Berechtigungsstufe 3) erhalten. Sie können diese Berechtigungen ab dem 03. Januar 2022 jederzeit anpassen. Für neue Mitarbeitende oder Mitarbeitende die am 13. Dezember 2021 keine Administrations- oder beN-Berechtigung hatten, sind die gewünschten UVZ/VVZ-Berechtigungen Ihrerseits zu vergeben. Die einzelnen Berechtigungen können unabhängig voneinander gewählt werden.

Beispiele:

  • Soll der Mitarbeitende zum Führen der Verzeichnisse (Anlegen, Eintragen und Bearbeiten von UVZ-Einträgen und Verwahrungsmassen) berechtigt sein, wählen Sie Profil UVZ/VVZ (Berechtigungsstufe 2).
  • Soll der Mitarbeitende zusätzlich auch berechtigt sein, erteilte Ausfertigungen im UVZ zu bestätigen, wählen Sie zusätzlich das Profil UVZ Bestätigungsberechtigt (Berechtigungsstufe 3).
  • Entfernen Sie den Benutzertyp aus Ihrer Gruppe über das Minus-Icon.
  • Fügen Sie weitere Profile oder Benutzertypen hinzu über die Plus-Icons.
  • Bestätigen Sie Ihre Berechtigungsvergabe über die Schaltfläche Anwenden unterhalb am rechten Rand.
  • Im Anschluss stehen dem Mitarbeitenden in XNP die vergebenen Berechtigungen für die Module UVZ und VVZ zur Verfügung.