16.06.2023

Berechtigungsvergabe für das Urkundenverzeichnis (UVZ) und Verwahrungsverzeichnis (VVZ)

In diesem Artikel beschreiben wir, welche Berechtigungsstufen im Urkundenverzeichnis und Verwahrungsverzeichnis vergeben werden können und wie Sie Ihre Mitarbeitenden für diese Module berechtigen.

Weitere Informationen zur Anlage eines Benutzers etc. finden Sie in der Onlinehilfe zur Benutzerverwaltung.

Berechtigungsstufen

Für die Module UVZ und VVZ sind vier Berechtigungsstufen vorgesehen.

Berechtigungsstufe

Anwenderrolle

Rechte

UVZ

VVZ

1

Grundprofil Notariatsmitarbeiter

 

Mitarbeitende, die nicht mit den Verzeichnissen arbeiten

 

Keine Berechtigung zum Führen des Urkunden- und Verwahrungsverzeichnisses

 

-

 

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2

Profil UVZ/VVZ

 

Mitarbeitende

Führen der Verzeichnisse (Anlegen, Eintragen und Bearbeiten von Einträgen)

Generieren der Jahresabschlussberichte


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+
 

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3

Profil UVZ bestätigungsberechtigt

 

Ausgewählte Mitarbeitende, Notarvertretungen

Rechte der Stufe 2 und

Bestätigung von Ausfertigungserteilungen

Einsehen und Bearbeiten streng vertraulicher Einträge

Konfiguration des UVZ-Nummernformats

 

+


+



+

 

-


-



-

4

Grundprofil Notar

 

 

Notarinnen und Notare, Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter

 

Rechte der Stufe 3 und

Bestätigung von Korrekturvermerken

Durchführen der Amtsübergabe sowie

Akzeptieren der Amtsübergabe

 

+


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+

 

 Amtsprüfern kann ein lesender Zugriff auf das Urkundenverzeichnis eingeräumt werden. Detaillierte Informationen finden Sie in der Onlinehilfe der Benutzerverwaltung im Artikel Benutzerkonto für Amtsprüfenden.

Notarinnen und Notare bzw. Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter

Für Notarinnen und Notare sowie Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter sind keine Berechtigungen zu vergeben. Sie haben die vollumfänglichen Berechtigungen entsprechend dem Grundprofil Notar (Berechtigungsstufe 4) zur Nutzung der Module UVZ und VVZ automatisch.

Berechtigungsvergabe an Notarvertreterinnen und Notarvertreter

Die Anlage der Notarvertreterinnen und Notarvertreter erfolgt durch die Notarkammern im Notarverzeichnis. Es wird implizit das Benutzerprofil Notarvertreter vergeben und damit ist der Zugriff auf UVZ/VVZ im Gültigkeitszeitraum möglich. Die Anlage eines Benutzers für einen Notarvertreter als Mitarbeitender im Stammdatenverzeichnis (SDV) ist nicht mehr erforderlich.

Berechtigungsvergabe an Mitarbeitende

  • Die Vergabe von Berechtigungen an die einzelnen Mitarbeitenden kann in der Benutzerverwaltung durch die Notarin oder den Notar erfolgen.

Beispiele:

  • Sollen Mitarbeitende zum Führen der Verzeichnisse (Anlegen, Eintragen und Bearbeiten von UVZ-Einträgen und Verwahrungsmassen) berechtigt sein, wählen Sie Profil UVZ/VVZ (Berechtigungsstufe 2) aus.
  • Soll ein Mitarbeitender zusätzlich auch berechtigt sein, erteilte Ausfertigungen im UVZ zu bestätigen, wählen Sie zusätzlich das Profil UVZ Bestätigungsberechtigt (Berechtigungsstufe 3).
  • Entfernen Sie den Benutzertyp aus Ihrer Gruppe über das Minus-Icon.
  • Fügen Sie weitere Profile oder Benutzertypen über die Plus-Icons hinzu.
  • Bestätigen Sie Ihre Berechtigungsvergabe über die Schaltfläche Anwenden rechts unten.
  • Im Anschluss stehen dem Mitarbeitenden die vergebenen Berechtigungen für die Module UVZ und VVZ zur Verfügung.
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