01.03.2023

Benutzerkonto für Amtsprüfenden

Ab sofort haben Sie die Möglichkeit der Aufsichtsbehörde lesenden Zugriff gem. § 17 Abs. 1 DONot zu gewähren und dem Prüfer/der Prüferin eine entsprechende M-Karte auszustellen, um auch bereits archivierte Dokumente abrufen zu können.

  • Legen Sie zunächst in der Benutzerverwaltung einen Benutzer für den Prüfer/die Prüferin Ihrer Aufsichtsbehörde an
     
  • Vergeben Sie dann den entsprechenden Benutzertyp "Aufsichtsbehörde"
     
  • Anschließend können Sie eine neue oder zurückgesetzte M-Karte für den Prüfer/die Prüferin personalisieren

Bei der Benutzeranlage für die Aufsichtsbehörde empfehlen wir, zum Zwecke der Abgrenzung, einen anonymen Namen für den Prüfer bzw. die Prüferin mit folgenden Parametern zu nutzen:

Vorname: Aufsichtsbehörde
Nachname: Landgerichtsbezeichnung
E-Mail Adresse: Adresse Ihrer Kanzlei

Zudem empfehlen wir, den Benutzer nach Beendigung der Prüfung aus der Gruppe zu entfernen, um einen späteren Zugriff zu vermeiden.
Die personalisierte M-Karte verbleibt beim Notar und kann bei Bedarf zurückgesetzt werden.

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