Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
- Support
- Verfügbarkeit
- Technischer Bereich
FAQ
Im Folgenden finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Benutzerverwaltung.
Benutzerverwaltung Allgemeines
Zusammenfassende Informationen der Ersten Schritte für Notarinnen und Notare finden Sie hier.
Ja. Die von Ihnen bisher über das SDV (Stammdatenverzeichnis) gepflegten Datensätze Ihrer Mitarbeitenden werden initial in die Benutzerverwaltung übertragen.
Ab Start der Benutzerverwaltung pflegen Sie alle Daten in der Benutzerverwaltung.
Das elektronische Urkundenarchiv wird von der Bundesnotarkammer als Urkundenarchivbehörde eingerichtet und betrieben.
Sie ist dazu verpflichtet, für die Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität, Vertraulichkeit und Transparenz der im Elektronischen Urkundenarchiv verwahrten elektronischen Dokumente für die gesamte Dauer der Aufbewahrungsfrist die hierfür erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen.
Benutzerverwaltung Funktionen
In der neuen Benutzerverwaltung haben Sie die Möglichkeit, das Passwort für Ihren Benutzer zu ändern.
Klicken Sie in XNP oben rechts auf Ihren Namen und wählen dann "Eigenes Profil", die Übersicht "Meine Daten verwalten" öffnet sich.
Wählen Sie den Reiter "Konto" und dann auf den Button "Passwort ändern".
Sie müssen hier ihr bestehendes Passwort und zwei mal das neu gewählte Passwort eingeben. Ein Indikator hilft Ihnen dabei, ein sicheres, neues Passwort zu wählen.
Klicken Sie abschließend auf den Button "Passwort ändern" und entsprechend der angezeigten Meldung ist Ihr neues Passwort direkt gültig.
Wenn Sie die entsprechenden Rechte haben, z.B. als Notar oder Notarin, so können Sie für einen ausgewählten Benutzer die Generierung und Versendung eines neuen Einmalpassworts über den gleichnamigen Button anfordern. Weiterführende Informationen zur Generierung eines Einmalpasswortes finden Sie hier.
Grundsätzlich können in der neuen Benutzerverwaltung neue Benutzer angelegt werden. Diese Funktionalität steht für Benutzertypen zur Verfügung, welche entsprechende Berechtigungen zum Anlegen neuer Benutzer besitzen.
Neue Benutzer anlegen können beispielsweise folgende Benutzertypen, welche über entsprechende Berechtigungen verfügen:
- Notar/Notarin
- Notar-Vertreter/Vertreterin
- Notariats-Mitarbeiter Administrator
- Kammer-Mitarbeiter Verwaltung
- Kammer-Mitarbeiter Privilegierte Verwahrung
Das Anlegen neuer Benutzer ist mangels entsprechender Berechtigungen nicht verfügbar für:
- Notariats-Mitarbeiter
- Kammer-Mitarbeiter Verwahrung
Grundsätzlich bietet die neue Benutzerverwaltung die Möglichkeit, dass Benutzer Vorname und Nachname selbst ändern können.
Ausgenommen davon sind Benutzer, welche über das Notarverzeichnis gepflegt werden, also Notare/Notarinnen, Notar-Vertreter, Assessoren. Diese Benutzergruppen kontaktieren zum Ändern des Namens bitte den Support unter zugang@bnotk.de.
Das Übernehmen von Benutzerkonten einer anderen Amtstätigkeit ist über die Benutzerverwaltung möglich.
Weiterführende Informationen finden Sie unter dem Punkt Benutzer freigeben.
Das Ändern des eigenen Benutzernamens ist in der Benutzerverwaltung möglich. Öffnen Sie durch Klick auf den Pfeil neben Ihrem Namen in der oberen rechten Ecke der XNP-Anwendung das ausklappbare Menü. Dort wählen Sie Eigenes Profil aus. Es öffnet sich die Seite Meine Daten verwalten. Wählen Sie nun den Reiter Konto. Dort können Sie in dem Feld Benutzername ihren Benutzernamen abändern. Sobald eine Änderung erfolgt erscheint ein grünes Häckchen mit dem Sie speichern können. Alternativ können Sie die Änderung über das rote Kreuz-Symbol verwerfen.
Der neue geänderte Benutzername ist nun für alle Anwendungen der Bundesnotarkammer gültig.
Bitte beachten Sie, dass in der Benutzerverwaltung mindestens eines der Authentisierungsdaten-Felder valide ausgefüllt sein muss. Sie können daher E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer löschen, wenn entsprechend das jeweils andere Feld mit validen Daten ausgefüllt ist.
Bitte schreiben Sie eine E-Mail an zugang@bnotk.de. Der Support wird die Wiederherstellung des gelöschten Benutzers in Ihrer Gruppe veranlassen. (Theoretisch können Sie einen Benutzer, den Sie gelöscht haben einfach neu anlegen. Dieser Benutzer bekommt dann aber ein neues Benutzerkonto mit neuem Benutzernamen. Sollte er über eine Chipkarte verfügen, müsste er eine neue bestellen.)
Wenn Sie sich wieder an Ihr Passwort erinnern und über die Möglichkeit verfügen, sich mittels Chipkarte anzumelden, können Sie sich über diesen Weg in der XNP-Anwendung anmelden und sich dort in der Benutzerverwaltung unter "Eigenes Profil" in der Karteikarte Konto über die Schaltfläche Passwort ändern ein neues Passwort vergeben.
Mitarbeitende können auf Ebene der Amtstätigkeit einen Notariatsmitarbeiter Admin oder den Notar oder die Notarin bitten, Ihnen über die Benutzerverwaltung ein Einmalpasswort zu generieren oder (sollte das Passwort wieder bekannt sein), eine Passwortänderung anzustoßen. Beide Aktionen, sowohl die Generierung des Einmalpassworts als auch die Passwortänderung, heilen die Kontosperrung.
Kammermitarbeitende wenden sich bitte an einen Kammermitarbeiter Verwaltung.
Notarinnen oder Notare (dies gilt auch für Notariatsverwalterinnen und Notariatsverwalter), die sich nicht an Ihr Passwort erinnern, wenden sich bitte an den technischen Support unter zugang@bnotk.de .
Der Link zur Verifikation des Kommunikationskanals (E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer) ist für 24 Stunden gültig ist. Es besteht die Möglichkeit, sich den Link nach Ablauf der 24 Stunden erneut zuzusenden. Hierfür setzen Sie den Mauszeiger erneut in das Feld Ihres gewählten Kommunikationskanals (also in das ausgefüllte Feld Ihrer E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer) und betätigen anschließen auf Ihrer Tastatur die Enter-Taste. Ihnen wird nun eine neue Nachricht mit einem wieder für 24 Stunden gültigen Link über den gewählten Kommunikationskanal gesendet. Sie können dies beliebig oft wiederholen. Es ist immer der zuletzt versendete Link für 24 Stunden gültig.
Benutzerverwaltung für Notarkammern
Nein. Es werden zwei Rechner, welche mittels Registerbox oder VPN mit dem Notarkammernetz verbunden sein müssen, benötigt und je ein bzw. zwei Kartenlesegeräte. Da für das Vier-Augen-Prinzip ebenfalls die Notarkammer-Karte benötigt wird, ist es wahrscheinlich, dass sich eine Personin den Räumlichkeiten der Notarkammer befinden muss.
Nein. Sollten Sie nicht als verwahrende Stelle tätig werden, müssen Sie auch die Benutzertypen dafür nicht vergeben. Im Bedarfsfall können Sie das jederzeit nachholen.
Ein Kammermitarbeiter Verwaltung öffnet in XNP das Modul Benutzerverwaltung und legt einen neuen Mitarbeiter an. Vergeben Sie diesem bei der Berechtigungsvergabe den Benutzertyp Kammermitarbeiter Verwaltung. Diese Berechtigungsvergabe benötigt die Zustimmung eines weiteren berechtigten Benutzers (eines weiteren Kammermitarbeiter Verwaltung). Denn diese Berechtigungsvergabe kann nur im Vier-Augen-Prinzip erfolgen.
Nach der Anlage des neuen Benutzers werden die Kennungsdaten (Benutzername und Passwort) über den angegebenen Kommunikationsweg mitgeteilt. Mit diesen Daten kann der neue Benutzer eine Chipkarte (qeS-Karte) bei der Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer bestellen.
Nach erhalt der qeS-Karte muss diese, wenn gewünscht, auf der Notarkammer-Karte hinterlegt werden. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt Kammer-Verwaltung.
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