Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Support
- Verfügbarkeit
- Technischer Bereich
Glossar
Zur Verifikation / Authentifizierung eines Benutzers ist die Angabe einer persönlichen E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer erforderlich.
Diese Daten sind für die Kommunikation zwingend notwendig. Sollten Sie beispielsweise Ihr Passwort vergessen haben, kann der technische Support über die hinterlegte verifizierte, persönliche E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer ein neues Passwort zusenden. Sollten E-Mail-Adresse und Mobilfunknummer angegeben sein, wird die Kommunikation über die E-Mail-Adresse erfolgen.
Benutzer können Ihre Daten zur Verifikation / Authentifizierung selbst pflegen und verifizieren:
- Wird eine E-Mail-Adresse oder Mobilfunknummer geändert, dann wird eine Nachricht an diesen neuen oder geänderten Kommunikationskanal gesendet.
- Diese Nachricht enthält eine Anleitung, wie der Kanal selbst verifiziert werden kann.
Bereits verifizierte Authentisierungsdaten werden durch ein kleines Icon im Eingabefeld rechts angezeigt.
Bitte beachten Sie, dass die Mobilfunknummer in internationalem Format angegeben werden muss. Lautet Ihre deutsche Mobilfunknummer beispielsweise 0123 4567890, so wäre das Format 00491234567890.
Berechtigungen in der Benutzerverwaltung
Die Benutzerverwaltung unterstützt Sie bei der Anlage und Pflege von Benutzerkonten (Benutzern).
Als Anwender wird eine Person bezeichnet, welche eine Anwendung der Bundesnotarkammer nutzt, also beispielsweise eine Notarin oder ein Mitarbeitender. Zur Nutzung der Anwendungen wird ein Benutzerkonto benötigt, auch Benutzer genannt. Auf welche Anwendungen in welchem Umfang ein Benutzer zugreifen kann, richtet sich nach den eingerichteten Berechtigungen, den sogenannten Rechten und Rollen für Anwendungen (Anwendungsrollen). Um die unterschiedlichen Berechtigungen einfach abbilden zu können, sind die Anwendungsrollen in der Benutzerverwaltung in vordefinierten Profilen gebündelt. Diese Profile können Sie den Benutzern im Kontext einer Organisationsgruppe zuweisen. Beispielsweise kann neuen Mitarbeitenden Ihres Notarbüros die Berechtigung in Form eines Profils erteilt werden, das Urkundenverzeichnis (UVZ) eingeschränkt zu nutzen. In einer Organisationsgruppe sind alle Benutzer zusammengefasst, welche einer Amtstätigkeit oder einer Notarkammer zugeordnet sind. Verschiedene Notarinnen und Notare haben also unterschiedliche Organisationsgruppen, auch wenn sie in einer Sozietät zusammenarbeiten sollten.
Da es für jede Organisationsgruppe spezifische Profile für unterschiedliche Nutzerkreise gibt, sind Profile bestimmten Benutzertypen fest zugeordnet. Es gibt fest zugeordnete Profile und für einige Benutzertypen optional hinzufügbare Profile. So hat z.B. eine Notarin oder ein Notar grundsätzlich bestimmte Rechte (z.B. Signieren), manche Benutzertypen haben diese Rechte grundsätzlich nicht (beispielsweise Mitarbeitende).
Die Funktion Benutzer freigeben ermöglicht es Amtstätigkeiten Mitarbeitende mit anderen Amtstätigkeiten zu "teilen". Die Funktion wird in zwei Schritten durchgeführt. Den ersten Schritt - das Anfrage vorbereiten - unternimmt die Amtstätigkeit, die einen Benutzer freigeben möchte. Sie öffnet den Benutzer in der Detailansicht und klickt das Symbol neben seinem Namen. Daraufhin öffnet sich der Dialog Benutzer freigeben anfragen zur Auswahl der Ziel-Amtstätigkeit (also jener Amtstätigkeit, der der Mitarbeitende freigegeben werden soll). Ist dieser Schritt abgeschlossen bestätigt die aufnehmende Amtstätigkeit im zweiten Schritt die Anfrage. Dafür öffnet Sie über die Schaltfläche Benutzer freigeben aus der Navigationsleiste die Tabelle aller Benutzer, die zur Freigabe zur Verfügung stehen. Dort wird der betreffende Benutzer ausgewählt und die gewählte Freigabe bestätigt. Ist die Aktion abgeschlossen muss die aufnehmende Amtstätigkeit für den neu aufgenommenen Benutzer noch Berechtigungen vergeben.
Weiterführende Informationen zum Freigeben von Mitarbeitenden finden Sie hier.
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