Einrichtungen
22.06.2023
Benutzer teilen
Notarinnen und Notare können Mitarbeitende mit anderen Amtstätigkeiten teilen.
Bitte teilen Sie vor der Durchführung Ihrer Amtsübergabe die Mitarbeitenden.
Der Amtsnachfolger kann sie dann ab dem Beginn seiner Amtstätigkeit annehmen.
Das Teilen der Benutzer sollte erfolgen, wenn die Mitarbeitenden von der künftigen Verwahrstelle
übernommen werden. Eine Checkliste zur Amtsübergabe mit weiteren Informationen finden Sie hier.