Einrichtungen
30.06.2022
Karteikarte Dokumente
Über die Karteikarte Dokumente werden die für den UVZ-Eintrag relevanten Schriftstücke in die Elektronische Urkundensammlung eingestellt (§§ 34 ff. NotAktVV, § 56 BeurkG). Für die Einstellung von Dokumenten in die Elektronische Urkundensammlung sind insbesondere die Musterverfahrensdokumentation, die Bekanntmachungen der Bundesnotarkammer sowie das Merkblatt zur elektronischen Urkundensammlung zu beachten.
- Auf der Karteikarte wird zwischen Hauptdokument und Sonstige Dokumente unterschieden. Diese Unterscheidung hat keinerlei rechtliche Bedeutung, sie dient lediglich der praktischen Handhabung, wie sie auch der Papierwelt entspricht.
- In der Regel gibt es ein (gedankliches) Hauptdokument, z.B. die Urschrift einer Niederschrift, sowieSonstige Dokumente, die gemeinsam mit diesem Hauptdokument in der Urkundensammlung zu verwahren sind.
- Jedem UVZ-Eintrag können Sie ein Hauptdokument sowie mehrere Sonstige Dokumente hinzufügen.
- Auf der Karteikarte Dokumente werden zu einem hinzugefügten Dokument diese Informationen ausgewiesen:
- der Dokumententyp,
- Notwendigkeit und Vorhandensein einer Signatur,
- der Dokumentenstatus.
- Nach Hinzufügen eines Dokuments können Sie auf der Karteikarte Dokumente
- das Dokument bearbeiten,
- das Dokument ansehen,
- das Dokument löschen oder ein gelöschtes Dokument wiederherstellen.