Karteikarte Dokumente

Über die Karteikarte Dokumente werden die für den UVZ-Eintrag relevanten Schriftstücke in die elektronische Urkundensammlung hochgeladen (§§ 34 ff. NotAktVV, § 56 BeurkG). Für die Einstellung von Dokumenten in die elektronische Urkundensammlung sind die Musterverfahrensdokumentation zum Scannen von Urkunden, die Rundschreiben der Bundesnotarkammer sowie das Merkblatt zur elektronischen Urkundensammlung zu beachten.

  • Auf der Karteikarte wird zwischen Hauptdokument und Sonstige Dokumente unterschieden. Diese Unterscheidung hat keinerlei rechtliche Bedeutung, sie dient lediglich der praktischen Handhabung, wie sie auch der Papierwelt entspricht.
  • In der Regel gibt es ein (gedankliches) Hauptdokument, z. B. die Urschrift einer Niederschrift, sowie Sonstige Dokumente, die gemeinsam mit diesem Hauptdokument in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren sind.
  • Auf der Karteikarte Dokumente werden zu einem hinzugefügten Dokument folgende Informationen ausgewiesen:

       - der Dokumententyp,

       - Notwendigkeit und Vorhandensein einer Signatur und

       - der Dokumentenstatus.

  • Nach dem Hinzufügen eines Dokuments können Sie auf der Karteikarte Dokumente

       - das Dokument bearbeiten,

       - das Dokument ansehen,

       - das Dokument löschen oder ein gelöschtes Dokument wiederherstellen.

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