Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Technischer Bereich
07.07.2023
Karteikarte Dokumente
Über die Karteikarte Dokumente werden die für den UVZ-Eintrag relevanten Schriftstücke in die elektronische Urkundensammlung hochgeladen (§§ 34 ff. NotAktVV, § 56 BeurkG). Für die Einstellung von Dokumenten in die elektronische Urkundensammlung sind die Musterverfahrensdokumentation zum Scannen von Urkunden, die Rundschreiben der Bundesnotarkammer sowie das Merkblatt zur elektronischen Urkundensammlung zu beachten.
- Auf der Karteikarte wird zwischen Hauptdokument und Sonstige Dokumente unterschieden. Diese Unterscheidung hat keinerlei rechtliche Bedeutung, sie dient lediglich der praktischen Handhabung, wie sie auch der Papierwelt entspricht.
- In der Regel gibt es ein (gedankliches) Hauptdokument, z. B. die Urschrift einer Niederschrift, sowie Sonstige Dokumente, die gemeinsam mit diesem Hauptdokument in der elektronischen Urkundensammlung zu verwahren sind.
- Jedem UVZ-Eintrag können Sie ein Hauptdokument sowie mehrere Sonstige Dokumente hinzufügen.
- Auf der Karteikarte Dokumente werden zu einem hinzugefügten Dokument folgende Informationen ausgewiesen:
- der Dokumententyp,
- Notwendigkeit und Vorhandensein einer Signatur und
- der Dokumentenstatus.
- Nach dem Hinzufügen eines Dokuments können Sie auf der Karteikarte Dokumente
- das Dokument bearbeiten,
- das Dokument ansehen,
- das Dokument löschen oder ein gelöschtes Dokument wiederherstellen.
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