Anforderungen an Arbeitsplatzrechner

zum Einsatz mit dem Elektronischen Urkundenarchiv

Die Bundesnotarkammer ist nach § 78h Abs. 1 BNotO mit der Errichtung und dem Betrieb des Elektronischen Urkundenarchivs beauftragt. Sie wird den Notarinnen und Notaren die Software bereitstellen, die zur Führung des Urkundenverzeichnisses, des Verwahrungsverzeichnisses und der elektronischen Urkundensammlung erforderlich ist.

Die Hardwareanforderungen zum Betrieb dieser Software in den Notarbüros werden sich im Rahmen dessen halten, was leistungsfähige zeitgemäße Bürorechner bereitstellen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Rahmen der elektronischen Urkundensammlung mit großen Datenmengen umzugehen ist.

Die nachstehend genannten Anforderungen gelten auch für das neue XNotar, das die NotarNet GmbH ab dem 1. Januar 2021 zur Verfügung stellt.

Der Arbeitsplatzrechner sollte die folgenden Anforderungen erfüllen:

  • Betriebssystem: Windows 10 mit 64-Bit-Architektur
  • Prozessor (CPU): MultiCore 64 Bit (x64 (amd64)) [mindestens DualCore 64 Bit]
  • Arbeitsspeicher (RAM): 16 GB [mindestens 4 GB]
  • Auflösung des Bildschirms: 1920 x 1080 px [mindestens 1280 x 800 px]
  • Kartenlesegerät: Sicherheitsklasse 3, ausgestattet mit PIN-Pad und eigenem Display

Hinweis: Die in eckigen Klammern angegebenen Mindestanforderungen genügen grundsätzlich, um die Software auszuführen, die die Bundesnotarkammer bereitstellen wird. Die weitergehenden Empfehlungen sind an bestmöglicher Performance und damit am Arbeitskomfort orientiert