Einrichtungen
- Notarielle Online-Verfahren allgemein
- Aktuelles, Versionsinformationen & FAQ
- Einstiegshilfen
- Aktionen vor der Videokonferenz
- Aktionen innerhalb eines Vorgangs
- Vorbereitung und Durchführung der Videokonferenz
- Aktionen nach der Videokonferenz
- Übergabe von Vorgängen an den Amtsnachfolger
- Abrechnung und SEPA-Lastschriftverfahren
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Unsere Einrichtungen
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- Support
- Verfügbarkeit
- Technischer Bereich
Nachricht weiterleiten
- Eine empfangene Nachricht kann mit Hilfe der Funktion Weiterleiten an einen anderen Empfänger weitergeleitet werden.
- Das System öffnet eine neue Nachricht, in der die Anhänge der zuvor ausgewählte Nachricht angezeigt werden.
Hinweis: Die in der ursprünglichen Nachricht vorhandene Datei "xjustiz_nachricht.xml" wird nicht angezeigt und damit auch nicht weitergeleitet. - Sofern ein Betreff in der Ausgangsnachricht vorhanden war, wird dieser übernommen, kann jedoch geändert werden.
- Der ursprüngliche Nachrichtentext der weitergeleiteten Nachricht befindet sich als PDF "Nachrichtentext-beN.pdf" im Anhang.
Wenn Sie eine Nachricht mit bereits enthaltenem "Nachrichtentext-beN.pdf" weiterleiten und eigenen Nachrichtentext eingeben, wird das ursprüngliche PDF "Nachrichtentext-beN.pdf" um den neuen Nachrichtentext ergänzt. Wenn Sie beim Weiterleiten keinen Nachrichtentext eintragen, wird das ursprüngliche PDF "Nachrichtentext-beN.pdf" unverändert weitergeleitet.
Das Pflichtfeld Empfänger (Postfach muss existent sein) muss angegeben werden, da ohne dies keine Nachricht abgesendet werden kann.
- Optionale Angaben, bevor Sie die Nachricht absenden:
- Nachrichtentext
- Eigenes Aktenzeichen
- Aktenzeichen des Empfängers
- Bearbeiter (interner Bearbeiter beim Absender, ist für den Empfänger nicht sichtbar)
- Anhänge (max. Anzahl: 200, max. Gesamtgröße: 100 MB)
- Nachrichtentyp (Allgemeine Nachricht/ HR-Beteiligter)
- Ein Notar kann optional die Checkbox "Die Nachricht wird auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 FamFG i.V.m. § 130a ZPO gesendet." aktivieren, sofern er sich an der Anwendung mit seiner Signaturkarte angemeldet hat.
- Über die Aktionsleiste können der Nachricht weitere Anhänge hinzugefügt werden, die sich in der Nachricht neben der weiterzuleitenden Nachricht unter Anhänge auflisten. Die maximale Anzahl beschränkt sich auf 200 Anhänge mit einer maximalen Gesamtgröße von 100 MB. Sollten diese Maximalwerte überschritten werden, erhält der Nutzer eine Meldung, dass die Nachricht dadurch nicht versendet werden kann.
- Durch Schließen der Karteikarte "Neue Nachricht" kann jederzeit das Weiterleiten der Nachricht abgebrochen und zum Posteingang von beN zurückgekehrt werden. Die Details der weiterzuleitenden Nachricht sind nicht wiederherstellbar.
- Enthält die Nachricht alle Informationen wird mit Ausführen der Funktion Senden die Nachricht an den Empfänger gesendet.
- Das System bestätigt den Versand der Nachricht. Daraufhin taucht die Nachricht im Postausgang für eine gewisse Zeit auf und wird in Gesendete Elemente verschoben, wenn die Zustellung der Nachricht erfolgreich war.
- Abschließend stellt die Aktionsleiste dem Nutzer in Gesendete Elemente eine Eingangsbestätigung (Sendeprotokoll) zum Exportieren zur Verfügung.
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