Erstellung der Übersicht nach § 7 DONot

Damit die Übersicht über Urkundsgeschäfte gemäß § 7 DONot ordnungsgemäß aufgestellt werden kann, ist die richtige Auswahl und der richtige Import des „Geschäftsgegenstands" und der „Urkundenart“ von entscheidender Bedeutung.

Unter Erstellung der Übersicht nach § 7 DONot finden Sie Erläuterungen zu der hierfür erforderlichen Nutzung von Geschäftsgegenstand und Urkundenart.

X

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.