Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen für das Bundesland Hessen

Sehr geehrte Damen und Herren, 

das Bundesland Hessen erweitert zum 1. März 2023 den Elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen in der Weise, dass alle verbleibenden Grundbuchämter aufgenommen werden.

In XNotar werden zum Aufnahmezeitpunkt alle verbleibenden Grundbuchämter des Bundeslandes Hessen mit den entsprechenden Grundbuchbezirken und Gemarkungen für die Anwender auswählbar sein, so dass für das gesamte Bundesland Hessen Grundbuchanträge vorbereitet und übermittelt werden können. 

Nachfolgend stellen wir Ihnen in Abstimmung mit dem justizseitigen IT-Betrieb des Bundeslandes Hessen die folgenden Informationen und Listen für Grundbuchbezirke und Gemarkungen zur Übernahme in Ihre Anwendungen zur Verfügung. 

Mit freundlichen Grüßen, 

Ihre Bundesnotarkammer

 

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