Sehr geehrte Damen und Herren,
am 1. März 2023 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG) in Kraft.
Anlässlich des Inkrafttretens dieses Gesetzes wird im XNotar-Modul Handelsregister die Dokumentart Umwandlungsplan bereitgestellt.
Diese ist relevant für die Einreichung von grenzüberschreitenden Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel). Die Dokumentart wird in allen UmwG-Anmeldefällen ergänzend zur Auswahl angeboten. Infolge der Bereitstellung der weiteren Dokumentart wurden in den bestehenden Anmeldefälle zu Umwandlungsvorgängen auch die Grundlagen zur Validierung angepasst.
Aktueller Stand der mit der Justiz abgestimmten Codelisten, inklusive der neuen Dokumentart Umwandlungsplan: Codelisten_HR_20230222.xlsx
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnotarkammer