Die Bundesnotarkammer stellt unter dem Namen Kammer-beBPo (besonderes elektronisches BehördenPostfach) einen Dienst zur Verfügung, welcher von den Anwenderinnen (dies sind die regionalen Notarkammern sowie die Ländernotarkasse und die Notarkasse) versendete E-Mails (z.B. von Microsoft Outlook, Protokollbasis: SMTPs und IMAPs) in einem Gateway des Kammer-beBPo in beBPo-(=EGVP-)Nachrichten umwandelt und diese über die EGVP-Infrastruktur der Justiz dem Empfänger übermittelt. Umgekehrt werden an die beBPo-Adressen der Anwenderinnen gesendete beBPo-Nachrichten durch das Gateway in E-Mails umgewandelt und diese den Anwenderinnen zugesendet. Als Adressbuch kann der Virtuelle Attribute-Service-Verzeichnisdienst (VAS) über das Protokoll LDAP in die E-Mail-Clientsoftware der Anwenderinnen eingebunden werden, um die Nachrichtenempfangenden auszuwählen. Somit können Seriennachrichten über selbsterstellte Verteilerlisten in Outlook, wie z.B. Rundschreiben an Teilgruppen oder alle Notarinnen und Notare des Verantwortungsbereichs der Anwenderinnen in einer gewohnten E-Mail-Software durchgeführt werden. Folglich wird der E-Mail-Client zur Anwendung für die Verwaltung, den Versand und den Empfang von beBPo-Nachrichten. Eine andere Kommunikationsanwendung, wie z.B. der Governikus Communicator, ist somit nicht erforderlich, ihre Nutzung aber möglich.
Voraussetzung zur Nutzung des Kammer-beBPo der Bundesnotarkammer ist das Vorhandensein eines besonderen elektronischen Behördenpostfachs. In nachfolgenden Kapitel werden die Schritte zur Beantragung und Ersteinrichtung eines beBPo erläutert. Sollte bereits ein aktives beBPo vorhanden sein, kann dieses Kapitel übersprungen und mit der Einrichtung des Dienstes mit einem bestehenden beBPo begonnen werden.
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