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Fernsignatur für Notarvertretungen
Auf dieser Seite haben wir alle wichtigen Informationen zum Thema Notarvertretung und Fernsignatur für Sie zusammengestellt.
Das Wichtigste in aller Kürze:
Wenn Sie bereits im Besitz einer sogenannten N-Karte sind, müssen Sie – sobald die Notarvertretung durch Ihre zuständige Notarkammer im Notarverzeichnis (NVZ) eingetragen worden ist – für jede Notarvertretung ein Fernsignaturzertifikat bestellen.
Im Einzelnen:
Um im Rahmen einer Notarvertretung qualifiziert elektronisch signieren zu können, müssen Sie zunächst im Besitz eines Notar-Pakets (bestehen aus zwei N-Karten samt je zugehörigem PIN-Brief) sein. Dieses müssen Sie nur einmal bestellen.
Die Bestellung kann unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/produkte/notare-notariatsverwalter-notarvertreter erfolgen.
Hierfür benötigen Sie die Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) Ihres Benutzerkontos bei der BNotK.
Sie haben noch kein Benutzerkonto? Die erstmalige Einrichtung eines Benutzerkontos bei der BNotK erfolgt, indem die zuständige Notarkammer Ihre Personendaten im Notarverzeichnis einträgt. Wenden Sie sich hierzu also an Ihre zuständige Notarkammer.
Sie haben Ihre Zugangsdaten vergessen? Wenden Sie sich bitte an zugang@bnotk.de.
Notarvertretungen empfehlen wir, bei der erstmaligen Bestellung des Notar-Pakets lediglich ein qualifiziertes Zertifikat ohne Vertreterattribut zu bestellen. Das für die Vertretung notwendige Zertifikat mit Vertreterattribut sollte im Anschluss separat bestellt werden. Dieses Vorgehen führt nicht zu Mehrkosten, da in Ihrem Notar-Paket bis zu 50 Fernsignaturzertifikate enthalten sind.
Zu jeder N-Karte erhalten Sie automatisch einen individuellen PIN-Brief, sobald Sie den Erhalt der jeweiligen Karte bestätigt haben.
Vor Beginn eines jeden Vertretungszeitraums (selbstverständlich nicht für jede Signatur) muss sodann jeweils ein individuelles Fernsignaturzertifikat bestellt werden, welches zeitlich auf die Gültigkeit der Notarvertretung beschränkt ist und das Attribut als amtlich bestellte Vertretung enthält.
Eine jeweils neue Bestellung ist daher auch dann erforderlich, eine Notarin oder ein Notar zu einem späteren Zeitpunkt erneut vertreten wird. Bei ständigen Vertretern genügt, da es sich um einen einheitlichen Vertretungszeitraum handelt, die einmalige Bestellung für den gesamten Vertretungszeitraum.
Voraussetzung für die Bestellung des Fernsignaturzertifikats ist, dass Ihre zuständige Notarkammer die Notarvertretung im Notarverzeichnis eingetragen hat. Ob dies der Fall ist, wird Ihnen im Rahmen der Antragsstrecke angezeigt.
Ein Fernsignaturzertifikat können Sie über folgenden Link bestellen:
https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/signaturkartenbestellung/wizard/Notar-UA/
Unter folgenden Link haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung des Bestellprozesses bereitgestellt.
Weitere Informationen zur Fernsignatur finden Sie hier. Sollten Sie Fragen haben und sich die Antwort auch dort nicht finden lassen, kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular