Erweiterung des Elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen in Niedersachsen am Amtsgericht Syke (ab 12.09.2022) und Amtsgericht Osnabrück (ab 19.09.2022)

Hinweis: Aufgrund einer nicht korrekten Angabe zur XJustiz-ID wurden Inhalte dieses Beitrags nachträglich korrigiert; die Korrektur wurde kenntlich gemacht.

Sehr geehrte Damen und Herren, 

das Land Niedersachsen hat mit Verkündung der "Verordnung zu Änderung der Nierdersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit den Grundbuchämtern und die elektronische Führung der Grundakten" vom 18. August 2022 (vgl. auch Nds. eGruVO) den elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen auf die Amtsgerichte Syke und Osnabrück erweitert. 

Grundbucheintrage sind demnach von Notarinnen und Notaren

  • beim Amtsgericht Syke ab dem 12. September 2022 und
  • beim Amtsgericht Osnabürck ab dem 19. September 2022 

ausschließlich elektronisch eingereicht einzureichen.

In XNP-XNotar werden zu diesem Daten die Amtsgerichte innerhalb des Bundeslandes mit den entsprechenden Grundbuchbezirken und Gemarkungen für die Anwender auswählbar sein, so dass sie Grundbuchanträge an die Amtsgerichte vorbereiten und übermitteln können. 

Nachfolgend stellen wir Ihnen in Abstimmung mit dem Zentralen IT-Betrieb der Niedersächsischen Justiz die folgenden Informationen und Listen für Grundbuchbezirke und Gemarkungen zur Übernahme in Ihre Anwendungen zur Verfügung. 


Mit freundlichen Grüßen, 

Ihre Bundesnotarkammer

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