Kostenrechtsänderungsgesetz 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Änderung des Justizkosten und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) in Kraft getreten. Das Gesetz führte auch zu Änderungen bei den Notarkosten, weshalb die Gebührenrechner angepasst werden sollten. Insbesondere wurden die Gebühren für die Erzeugung von strukturierten Daten (XML-Gebühren) reformiert (siehe KV-Nr. 22114, 22115 und 22125 GNotKG n.F.). Zudem wurden verschiedene Festgebühren für Verfahren bei der Vorbereitung der Zwangsvollstreckung (KV-Nr. 23800 sowie KV-Nrn. 23804 bis 23808 GNotKG n.F.) sowie die Auslagen für Fahrtkosten (KV-Nr. 32006 GNotKG n.F.) und die Tage- und Abwesenheitsgelder (KV-Nr. 32008 GNotKG n.F.) leicht erhöht.

Einzelheiten können Sie unserem Beitrag hierzu entnehmen.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Thelen (m.thelen@bnotk.de) gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Bundesnotarkammer

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