Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie gerne auf die kürzlich veröffentlichte, aktuelle Schnittstellenversion 1.2 des Verwahrungsverzeichnisses aufmerksam machen.
Die BIC wird bei Übergabe einer Geldverwahrung zu einer verpflichtenden Eingabe, da ohne sie keine Zuordnung zu bestehenden Kreditinstituten erfolgen kann, bzw. kein neues Kreditinstitut angelegt werden kann und die Anwendung dann mit einem Fehler reagiert. Die nächste Version des VVZ, die mit dem nächsten Wartungsfenster in der Referenzumgebung (EDU) verfügbar sein wird, enthält diese Anpassung.
Sie können die Schnittstellendefinitionen für VVZ unter Import- / Export-Schnittstelle VVZ einsehen und herunterladen.
Außerdem möchten wir darüber informieren, dass wir in UVZ/USL beim Import vorerst die Importe von nicht-PDF/A-1b konformen Hauptdokumenten ablehnen werden. Für Hauptdokumente ist das Format eine zwingende Voraussetzung. Wir planen perspektivisch auch über den Import die automatische Konvertierung nach PDF/A-1b für Hauptdokumente abzubilden, dies wird aber erst im nächsten Jahr möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Bundesnotarkammer