Pilotierung des Elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen am Amtsgericht Erlangen (Bayern) ab 16.05.2022

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Sehr geehrte Damen und Herren, 

ab 16.05.2022 erweitert das Bundesland Bayern den Elektronischen Rechtsverkehr in Grundbuchsachen in der Form, dass am Amtsgericht Erlangen eine technische rechtsunverbindliche Pilotierungsphase startet, die voraussichtlich nach sehr kurzer Zeit in eine rechtsverbindliche Aufnahme des Elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuchsachen für das Amtsgericht Erlangen mündet. Der Freistaat Bayern strebt eine allg. Eröffnung des ELRV in Grundbuchsachen am AG Erlangen zum 01.06.2022 an.

Sobald die Verordnung zur rechtsverbindlichen, elektronischen Einreichung veröffentlicht ist, informieren wir Sie hier erneut. Bis dahin ist die Einreichung auf dem bisherigen Papierweg rechtlich führend. 

In XNP-XNotar wird bereits zum 16.05.2022 das Amtsgericht Erlangen innerhalb des Bundeslandes mit den entsprechenden Grundbuchbezirken und Gemarkungen für die Anwender auswählbar sein, so dass diese Grundbuchanträge an das Amtsgericht Erlangen vorbereiten und übermitteln können. 

Nachfolgend stellen wir Ihnen in Abstimmung mit dem IT-Servicezentrum der bayerischen Justiz die folgenden Informationen und Listen für Grundbuchbezirke und Gemarkungen zur Übernahme in Ihre Anwendungen zur Verfügung. 

 

Mit freundlichen Grüßen, 
Ihre Bundesnotarkammer

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