Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Start der USL zum 01.07.2022 wird es möglich sein, über die Import-Schnittstelle von UVZ/USL zusätzlich Dokumente zu übertragen. Bitte beachten Sie dabei, dass als Hauptdokumente nur Dokumente im PDF/A-1b Format angenommen werden können. Ist das nicht der Fall, wird der Import nicht erfolgreich durchgeführt werden können. Dies wird in dem Begleitdokument zum Schema aktuell noch inkorrekt ausgegeben. Wir werden die Information in der nächsten Version des Dokuments korrigieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Bundesnotarkammer