Verschiebung von beN

Hintergrund:

Derzeit gibt es Meldungen, wonach die von der Bundesrechtsanwaltskammer eingesetzte Software des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ (beA) eine Sicherheitslücke aufweist. Die Bundesnotarkammer hat sich daher rein vorsorglich dazu entschlossen, die Software des „besonderen elektronischen Notarpostfachs“ (beN) nochmals sicherheitstechnisch überprüfen zu lassen. Da derzeit noch keine Einzelheiten über das beA-Problem bekannt sind, ist eine abschließende Klärung bezüglich des beN nicht mehr bis zum 1 Januar 2018 möglich. Die beN-Anwendung wird daher anders als bislang geplant nicht zum 1. Januar 2018 zum Download bereitgestellt werden.

Da alle Notarinnen und Notare bereits über ein EGVP-Postfach verfügen, mit dem unverändert weiter gearbeitet werden kann, hat die Verschiebung keine Auswirkung auf die praktische Arbeit und die Erreichbarkeit der Notarinnen und Notare im elektronischen Rechtsverkehr. Die Bundesnotarkammer wird zu gegebener Zeit die Einzelheiten zur geplanten Pilotierungsphase und zur Einrichtung des beN bekanntgeben.

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