Zum 1. August starten die Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht

Am 1. August 2022 ist es rechtlich zulässig und technisch möglich, bestimmte gesellschaftsrechtliche Beurkundungen und Beglaubigungen über ein von der Bundesnotarkammer bereitgestelltes Videokommunikationssystem vorzunehmen.

Nähere Informationen finden Sie auf der Themenseite.

X

Cookie-Einstellungen

Wir verwenden analytische Cookies, um die Inhalte unserer Website kontinuierlich zu verbessern. Wenn Sie mehr über unsere Cookies erfahren möchten, klicken Sie auf „Individuelle Cookie-Einstellungen“. Durch einen Klick auf „Ich akzeptiere“ stimmen Sie der Verwendung aller Cookies zu. Sie können Ihre Einstellungen jederzeit ändern oder widerrufen.