Integration mit Notarsoftware

XNotar ermöglicht in den Modulen Handelsregister, Grundbuch und Sonstige Anträge die Verarbeitung von Vorgängen, die in der Notarsoftware vorbereitet worden sind. Hierbei werden die Vorgänge über ein Datenaustausch-Verzeichnis im Dateisystem des Notarbüros zwischen Notarsoftware und XNotar ausgetauscht. Die in der Notarsoftware vorbereiteten Vorgänge werden in das Verzeichnis gespeichert (exportiert) und können sodann in XNotar von dort importiert werden.

In den XNotar Modulen ist in diesem Zusammenhang auch die Festlegung eines konstanten Importpfades pro Modul mögich (entweder auf Ebene der Amtstätigkeit oder auf Rechner-Ebene).

XNotar auf Basis von XNP bietet keine softwareseitige Schnittstelle an, an die die Vorgangsdaten übergeben werden können. Weiterhin ist es nicht vorgesehen, den Import in XNotar von außen automatisiert anzustoßen.

Nachfolgend wird beschrieben, welche Anforderungen hierfür an die Vorgangsdaten und die Ordnerstruktur(en) gestellt werden.

XJustiz-Format in den Modulen Handelsregister, Grundbuch und Sonstige Anträge zum 31.10.2022

Stand zum 31. Oktober 2022

Ab dem 31. Oktober 2022 ist das XJustiz-Format in allen Modulen von XNotar (Handelsregister, Grundbuch, Sonstige Anträge) einheitlich auf dem Stand 3.3.1.

Das XJustiz-Format 1.18.1 wird in den Modulen Handelsregister und Grundbuch beim Import aus der Notarsoftware vorübergehend aber auch noch abwärtskompatibel unterstützt. Softwarehersteller finden hierzu weitere Hinweise im Technik-Wiki der Bundesnotarkammer.


Anforderungen an die Integration

Um Vorgänge importieren zu können, müssen diese folgende Anforderungen erfüllen: 

  1. Der zu importierende Vorgang ist in einem Vorgangsordner strukturiert, der wie nachfolgend beschrieben aufgebaut ist. 
  2. Die Vorgangsdaten liegen als strukturierter XML-Datensatz konform zum XJustiz-Schema in Version 3.3.1 vor.
  3. Die in den Vorgangsdaten referenzierten Dokumente (Dateien) dürfen keine Pfadangaben enthalten.
  4. Zur Verarbeitung der zu importierten Dokumente, sofern sie noch signiert werden sollen, müssen diese folgende Anforderungen erfüllen: 
  • Dokumente müssen konform zum Format PDF- oder TIF(F)-Format vorliegen.
  • Dokumente dürfen nicht mit verlusstbehafteter Kompression gescannt bzw. erstellt worden sein (bspw. unter Verwendung des JBIC-Verfahrens). 

Aufbau eines Vorgangsordners

Pro zu importierendem Vorgang muss ein Vorgangsordner angelegt werden, der dem Aufbau folgt, wie er nebenstehend abgebildet ist. 

  • Die Bezeichnung des Vorgangsordners ist nicht vorgegeben.
  • Der XJustiz-Datensatz (konform zu Version 3.3.1) MUSS im Verzeichnis attachments gespeichert sein.
  • Die Bezeichung der Datei, die den XJustiz-Datensatz enthält, lautet xjustiz_nachricht.xml
  • Dokumente bzw. Dateien, die im XJustiz-Datensatz referenziert werden, MÜSSEN im Verzeichnis attachments gespeichert sein. 
  • Dokumente bzw. Dateien, die im XJustiz-Datensatz referenziert werden, MÜSSEN dort (im XML) ohne vorangestellte Pfadangaben referenziert werden. 

Derzeit besteht eine Abwärtskompatibilität zur XJustiz Version 1.18.1. Das heißt, die Import-Funktion in den XNotar-Modulen Handelsregister und Grundbuch unterstützt vorübergehend sowohl das XJustiz-Format 1.18.1 als auch das XJustiz-Format 3.3.1.
Diese Abwärtskompatibilität besteht bis zum Umstieg auf das XJustiz-Format 3.4.1, also bis zum 01.11.2023

Beispiel von Vorgangsordnern

Stand zum 31. Oktober 2023

Beispiele von importierbaren Vorgangsordnern finden Sie in folgenden ZIP-Paketen:

(Beispiele XJustiz 1.18.1: Beispiel_Vorgang_zum_Import_1.18.1.zip)

Import mehrerer Vorgänge

XNotar bietet grundsätzlich die Möglichkeit auch mehrere Vorgänge gleichzeitig zu imporierten. Hierbei müssen innerhalb eines Datenaustauschverzeichnisses Vorgangsordner nach der oben genannten Struktur parallel zu einander existieren. Die nebenstehende Abbildung verdeutlicht dies.

Beim Importvorgang in XNotar wählen Sie dann das Datenaustauschverzeichnis aus und nicht das Vorgangsverzeichnis.

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