20.12.2023

Pflichten zu Sicherheit und Datenschutz

Bitte beachten Sie die Nutzungsbedingungen Notarnetz und die zugehörigen Sicherheitsrichtlinien zu den Pflichten des Amtsträgers bezüglich Sicherheit und Datenschutz.

Nutzung durch Dritte

Der Amtsträger darf gemäß § 9 Absatz 1 Rechte oder Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis mit der BNotK nicht ohne Zustimmung der BNotK auf einen Dritten übertragen.

Er darf die Nutzung seines Anschlusses an das Notarnetz ausschließlich den in § 3 genannten Personen gestatten oder ermöglichen.

Sicherheitsrichtlinien

Zum Schutz des Notarnetz-Zugangs und der zentral bereitgestellten Dienste werden entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorausgesetzt. 

  • Gemäß § 4 Absatz 1 hat der Amtsträger Kennungen, Zugangsdaten und Zugangsgeräte, die er von der BNotK erhält, durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff und Zugang unbefugter Dritter zu sichern.
    Er hat für den Schutz der Zugangsmittel für seinen Systembereich und für die von ihm genutzten Übertragungswege Sorge zu tragen. 
    Der Verlust eines Zugangsmittels, also insbesondere der Notarnetzbox, ist unverzüglich der BNotK anzuzeigen.
  • Zu den Nutzungsbedingungen gehören die Sicherheitsrichtlinien Notarnetz der Bundesnotarkammer.

Weiteres zum Thema Sicherheits und Datenschutz finden Sie in dieser Onlinehilfe in der Rubrik Sicherheit und Datenschutz.